EuG: Kurzer Jingle als Hörmarke

Unter dem Aktenzeichen T-288/24 hob das Europäische Gericht die Entscheidung des EUIPO zur Hörmarke der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf.

Die umstrittene Hörmarke kann man hier anhören.

EUIPO und die Beschwerdeabteilung des EUIPO hatten der Markenanmeldung die Eintragung wegen mangelnder Unterscheidungskraft verweigert.

Das EuG beurteilte die Marke jedoch anders und führt aus:

 Aus diesem Blickwinkel stellen weder die Dauer der angemeldeten Marke noch ihre angebliche „Einfachheit“ oder „Banalität“, die als solche einer Wiedererkennung der entsprechenden Melodie nicht entgegensteht, Hindernisse dar, die als solche ausreichen, um ihr jede Unterscheidungskraft abzusprechen.