Auflösung zur Abstimmung

Vor einigen Tagen hatte ich um Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der beiden Wort-/Bildmarken gebeten.


76% verneinen die Verwechslungsgefahr und liegen damit auf einer Linie mit dem Europäischen Gericht, das in der Rechtssache T?53/24 über die Marken zu befinden hatte.

Information am Rande, die Marke “DDG” gehört dem bekannten spanischen Torhüter David de Gea, was dann auch das Kürzel erklärt.