amazon brand registry – Teil 3

Das Markenserviceblog hat den dritten Teil seiner Serie zur Amazon Markenregistrierung veröffentlicht. Diesmal geht es um die geografische Erstreckung des Markenrechts und die Vorteile der Europäischen Marke (Unionsmarke).

Abgesehen von diesem Umweg zur Wortmarke sollten die Amazon-Händler hinsichtlich der EU-Marke aber noch Folgendes bedenken. Es ist zwar schön, eine DE-Marke zu haben, diese sorgt aber nur für den Schutz innerhalb der Grenzen in Deutschland und nicht für das Ausland. Verkaufe ich also meine Waren auch in Österreich, Dänemark, Holland usw., habe ich eine große Lücke. Eine österreichischer Händler könnte meine Wortmarke für Österreich schützen lassen und dann kann ich bei Amazon Österreich nicht mehr verkaufen.

Quelle: Markenserviceblog

DPMA stellt seine neue Webseite vor

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat jetzt einen komplett neu gestalteten und inhaltlich überarbeiteten Internet-Auftritt. Das zeitgemäße Layout macht die neue Internetseite übersichtlicher, verbessert die Lesbarkeit und sorgt für noch größere Benutzerfreundlichkeit. Auch die Struktur des neuen Auftritts ist deutlich schlanker.

Unsere Nutzerinnen und Nutzer – ob fachlich versiert oder Laien – finden nun mit wenigen Klicks die Informationen, die sie benötigen. Der neue Internetauftritt ist barrierefrei, zweisprachig und für die mobile Nutzung optimiert. “Die ansprechende Optik, die verbesserte Funktionalität und die übersichtliche Gliederung sorgen dafür, dass sich das DPMA ab sofort auch optisch als moderner Dienstleister im Netz präsentiert”, so DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. “Unsere vielfach bewährten Serviceangebote sehen jetzt noch besser aus und sind noch leichter zugänglich.”

Quelle: DPMA