Andere Länder, andere Ergebnisse – 1+1=?

Nationale Unterschiede in der Addition nachgewiesen im Markenregister der Europäischen Gemeinschaftsmarken:

Markeninhaber aus der Schweiz
EM01749159
1+1=3

Markeninhaber aus den USA
EM01944461
1+1=3

Markeninhaber aus Luxemburg
EM04629952
DUO 1+1=1

Markeninhaber aus Deutschland
EM05249313

Markeninhaber aus den USA
EM06442339
1+1=2

Quelle: HABM

BPatG: “Bollywood macht glücklich!”

Diese Aussage gilt nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts jedoch nicht für die Anmelderin der Wort-/Bildmarke (Registernummer: 306 20 740.0).

Im Beschwerdeverfahren 27 W (pat) 36/09 wies der 27. Senat des Bundespatentgerichts die Beschwerde der Anmelderin zurück und führte aus:

Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil der angemeldeten Bezeichnung für die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

Löschungsanträge (34/2009)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 34. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

303 58 375
LICE
Nizzaklassen: 09, 11

304 48 552
Praterinsel
Nizzaklassen: 35, 36, 41, 43

306 63 520
Schlemmer-Eck
Nizzaklassen: 30, 43

307 55 938

Nizzaklassen: 01, 04, 12

307 67 841
tarent
Nizzaklassen: 35, 42

30 2008 061 363

Nizzaklassen: 37, 44

30 2008 076 778

Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA

50 Millarden Euro Schäden durch Produktpiraterie

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie untersucht die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums. Sie beziffert die jährlichen Piraterieschäden in Deutschland auf bis zu 50 Millarden Euro und liegt damit bedeutend höher als bisherige Untersuchungen.

Die umfangreiche Studie “Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand” wurde mit Unterstützung des Fachgebietes für Innovationsökonomie der TU Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Knut Blind durchgeführt. Grundlage waren eine Analyse relevanter Literatur, eine detaillierte Auswertung existierender Datenbestände sowie die Befragung von rund 300 Unternehmen.

Quelle: original-ist-genial.de

USA: K-Swiss vs. Puma

Der US-Sportschuhhersteller K-Swiss will erzwingen, dass der deutsche Konkurrent die Rechte an seinem berühmten Markenzeichen verliert. Zur Achillesferse von Puma könnte sich ein Formfehler beim Patentantrag erweisen

[…] Der US-Konzern will dem deutschen Sportartikelhersteller die Markenrechte für den gebogenen Lederstreifen aberkennen lassen, der alle Puma-Sportschuhe ziert und für Puma als Symbol ebenso wichtig ist wie die springende Raubkatze. Die Amerikaner werfen den Deutschen vor, sie hätten beim US-Patentamt einen Fehler gemacht.

Quelle: Wirtschaftswoche

Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes findet sich der Streifen in isolierter Darstellung seit 1975.

Registernummer: 968937

Anmeldedatum: 04.11.1975
Nizzaklasse: 25

In Verbindung mit einem Schuh ist das Kennzeichen bereits 1958 angemeldet worden.

Registernummer: 730270

Anmeldedatum: 07.02.1958
Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA