BPatG: Portraitfoto Marlene Dietrich II

29 W (pat) 147/03

Leitsatz:

Portraitfoto Marlene Dietrich II

1. Zur Frage inwieweit bei Merchandisingartikeln es bei einem Portraitfoto einer bekannten (verstorbenen) Person zur Bejahung der Unterscheidungskraft nicht auf die Art und Weise einer möglichen oder marktüblichen tatsächlichen Anbringung des Bildes auf entsprechenden Waren ankommen kann, sondern allein auf die Eintragung im Register (BGH GRUR 2006, 766 – Stofffähnchen). Bei solchen Zeichen ist zu unterscheiden zwischen der Anmeldung als Bildmarke oder als Positionsmarke (zur weiteren Klärung von BGH I ZB 21/06 vom 24. April 2008, GRUR 2008, 1093; MarkenR 2008, 499; im Anschluss an 29 W (pat) 85/07, Beschluss vom 5. Nov. 2008 – TOOOR!).

2. Zur Grenze der Amtsermittlung bei der Feststellung von fehlenden Belegen für Feststellungen zur Üblichkeit von Zeichen im beanspruchten Warensegment einerseits und zur Mitwirkungspflicht der Partei andererseits.

Quelle: Bundespatentgericht

“Volks”-Reifen: VW vs. Bild vor dem LG München I

Die auf Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer hat bisher zweimal dem Automobilhersteller recht gegeben und einstweilige Verfügungen gegen das Blatt bestätigt. Und auch nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag, als es um eine Verfügung gegen die Bezeichnung “Volks”-Reifen ging, ist mit keiner anderen Entscheidung zu rechnen. Verkünden will das Gericht sein Urteil zwar erst am Mittwoch, der Vorsitzende erklärte aber schon, dass es “voraussichtlich keine große Überraschung geben wird”.

[…] VW und Bild haben in der Verhandlung betont, dass sie den Rechtsstreit auf jeden Fall bis zum Bundesgerichtshof führen wollen.

Quelle: sueddeutsche.de

Im Markenregister des DPMA findet sich die Wort-/Bildmarke der BILD digital GmbH & Co. KG

unter der Registernummer 30654206.
Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 12, 28 und 35. Die Marke ist seit Juni 2007 mit einem Widerspruchsverfahren behaftet.

Quelle: DPMA

DPMA: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz – BGBl I S. 2521) wird am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Mit dem Gesetz sind zahlreiche Änderungen im patent- und markenrechtlichen Verfahren, im Recht der Arbeitnehmererfindungen und im Kostenrecht verbunden. Für die Verfahren vor dem DPMA sind insbesondere folgende Änderungen relevant:

[…]
Markenrecht

Im Widerspruchsverfahren können zukünftig auch durch Benutzung erworbene ältere Kennzeichenrechte (“Benutzungsmarken” und geschäftliche Bezeichnungen) sowie der erweiterte Schutz im Inland bekannter Marken geltend gemacht werden, § 42 Absatz 2 MarkenG n.F. Gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen, die von einem Beamten des gehobenen Dienstes oder einem vergleichbaren Angestellten erlassen worden sind, kann wahlweise wie bisher Erinnerung oder sofort Beschwerde an das Bundespatentgericht eingelegt werden, §§ 64 Absatz 6 und 66 Absatz 1 Satz 1 MarkenG n.F.

Quelle: DPMA