Konferenz: Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten

Konferenz am 9. November 2009

Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart

Die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten (Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster) ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesichts ihrer begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen oft problematisch und mit schwer überschaubaren Risiken verbunden, so dass letztlich immer häufiger auf die Registrierung von Schutzrechten verzichtet wird, weil sie für nicht durchsetzbar gehalten werden.

Der verantwortungsvolle und professionelle Umgang mit geistigen Eigentumsrechten – d. h. auch die Durchsetzung von Schutzrechten – ist jedoch unabdingbar, um sich als Unternehmen im Wettbewerb einer globalisierten Welt nachhaltig zu positionieren. Um KMU bei der Nutzung der vielfältigen Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes zu unterstützen, veranstaltet das DPMA im Rahmen des EU-Projektes “IPeuropAware” diese nationale Enforcement-Konferenz.

Quelle: DPMA

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden über hundertjährigen Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

114 628

Nizzaklasse: 08
Anmeldetag: 10.12.1908
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.12.2008

115 288

Nizzaklasse: 32
Anmeldetag: 02.01.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.12.2008

115 509

Nizzaklassen: 06, 07, 08
Anmeldetag: 06.11.1908
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.12.2008

118 845
SPATEN
Nizzaklasse: 32
Anmeldetag: 04.11.1908
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

Landessportbund erreicht Markenlöschung?

Die Wort/Bildmarke „Jugend-Masters“ ist wieder frei für die Nutzung als Veranstaltungsname. Der LSB Niedersachsen hat sich erfolgreich beim Deutschen Patent- und Markenamt dafür eingesetzt, dass der Markeneintrag gelöscht wird.

Anlass für diesen Antrag war der Hinweis eines LSB-Mitgliedsvereines, der ein Jugendturnier mit diesem Titel ausgerichtet hatte. Darauf erhielt er von einem Sportverein aus Bayern eine Unterlassungsaufforderung, weil die Wort-Bildmarke als Veranstaltungsname patentiert sei.

Quelle: DOSB.de

Eine Entscheidung des DPMA über den Löschungsantrag vom 23.04.2009 ist allerdings im Markenregister noch nicht zu erkennen.

Registernummer: 302008034402

Nizzaklassen: 16, 25, 41
Verfahrensansicht Löschung Antrag Dritter
Löschung Antrag Dritter
Verfahrensstand § 50 Antrag veröffentlicht
Rechtsgrund Löschungsantrag Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse

Quelle: DPMA

Ob ein Löschungsantrag nach §50 “Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse” bei der grafischen Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke überhaupt erfolgreich sein kann, ist mehr als fraglich.