Markenrechte für Foto Quelle verkauft

Nach der Insolvenz des Versandhauses Quelle hat der Fotodienstleister Orwo Net aus Bitterfeld-Wolfen nun die Markenrechte für Foto Quelle und weitere Labels wie “Revue” erworben. “Mit der Übernahme stärken wir unser Endkundengeschäft”, sagte Orwo Net-Geschäftsführer Gerhard Köhler gegenüber der “Mitteldeutschen Zeitung”. Die Marke Foto Quelle existiert seit 1957.

Quelle: Pressemitteilung

Im Markenregister findet sich allerdings nur noch folgende Wort-/Bildmarke aus dem Jahr 2000.

Registernummer: 30011154

Nizzaklasse 01, 09, 16, 28, 40, 41, 42

Bei der WIPO findet man die passende IR-Marke (Registernummer: 743920) mit Schutz in Österreich, Benelux, Tschechien, Frankreich, Polen, Slowenien, Slowakei und der Schweiz.

Quelle: DPMA, WIPO

BPatG: Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme

27 W (pat) 55/09

Leitsatz:

Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme

1. § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO sind im markenrechtlichen Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren über § 82 MarkenG nur in den Fällen anwendbar, in denen die vorangegangenen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes und/oder des Bundespatentgerichts ohne die Rücknahme des Widerspruchs zu einer Änderung der materiellen Rechtslage geführt hätten.

2. Daher ist der Antrag der Widersprechenden auf Erklärung der Wirkungslosigkeit dieser Beschlüsse, nachdem sie ihren Widerspruch aus ihrer älteren Marke nach Erlass des Beschlusses des Bundespatentgerichts, mit dem die Beschwerde der Widersprechenden gegen die ihrem Widerspruch den Erfolg versagenden Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes zurückgewiesen worden ist, zurückgenommen hat, wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig zurückzuweisen.

Quelle: Bundespatentgericht

DPMA: Thema Fristen

+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++

In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
Viele Anrufer haben im Zusammenhang mit der anstehenden Schließung des DPMA zwischen Weihnachten und Neujahr häufig diese Frage:

— Was muss ich beachten, wenn ein Fristende auf Heiligabend oder Silvester fällt? Wie kann ich die Frist trotz Schließung des DPMA einhalten? —
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage im Sinne der jeweiligen Feiertagsgesetze der Länder, sondern Werktage. Deshalb verschieben sich Fristen, bei denen der letzte Tag der Frist auf Heiligabend oder Silvester fällt, nicht auf den nächsten Werktag (vgl. auch Mitt.Präs. Nr. 8/1999), sondern müssen eingehalten werden! Nur wenn Heiligabend und Silvester auf einen Samstag oder Sonntag fallen, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (vgl. § 193 BGB).

Auch wenn in diesem Jahr das DPMA wieder von Donnerstag, den 24. Dezember 2009, bis einschließlich Sonntag, den 03. Januar 2010, geschlossen sein wird (s. Mitt.Präs. Nr. 8/2009), können Sie den fristgerechten Eingang von Anmeldungen, Widersprüchen, Einsprüchen und sonstigen Geschäftssachen durch

Einwurf in einen der Nachtbriefkästen der drei Dienststellen des DPMA oder Übermittlung per Telefax (089 / 2195 – 2221) sicherstellen.

Quelle: Newsletter des DPMA

Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie

Bundesrat gegen Aufbau neuer bürokratischer Strukturen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie als Schritt zur Verbesserung des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte grundsätzlich begrüßt. Zugleich lehnt er jedoch die Forderung der Europäischen Kommission nach Benennung nationaler Koordinatoren zur Durchsetzung dieser Rechte ab.

Die Problematik der Produkt- und Markenpiraterie sei nicht durch die Installierung von neuen bürokratischen Strukturen zu lösen, sondern dadurch, dass jeder Verwaltungsbereich und jede Vollzugsbehörde in den Mitgliedstaaten (insbesondere Zoll, Polizei, Justiz) die ihnen obliegenden Aufgaben intensiv wahrnehme und sich an der ohnehin bestehenden Zusammenarbeit der Akteure beteilige.

Mit der heute von den Ländern beratenen Kommissionsmitteilung soll der Schutz der geistigen Eigentumsrechte durch nichtlegislative Maßnahmen im gesamten Binnenmarkt weiter gestärkt werden. Hierzu ist die Einrichtung der EU-Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie vorgesehen. Außerdem ist beabsichtigt, die Verwaltungszusammenarbeit im gesamten Binnenmarkt unter anderem durch die Benennung nationaler Koordinatoren zu fördern und freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren zu erleichtern.

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt

Drucksache 727/09 (Beschluss)

Quelle: Bundesrat.de