Marken Revival: De Tomaso

Er war ein begnadeter Rennfahrer, ein besessener Autoentwickler – aber kein besonders guter Geschäftsmann. Deshalb schlitterte Alejandro De Tomaso vor einigen Jahren in die Pleite. Doch jetzt sieht es so aus, als ob seine legendäre Automarke zurückkehrt.

Quelle: Spiegel

Die Markenrechte befinden sich im Besitz der DE TOMASO MODENA – S.P.A.. Als Internationale Registrierungen genießen folgende Kennzeichen auch in Deutschland Schutz:

PANTERA (IR00480765)

GUARA’ (IR00637623)


(IR00654681)

DE TOMASO (IR00654682)

Quelle: WIPO

Umfassende Informationen zum Unternehmen De Tomaso und den Fahrzeug Modellen liefert Wikipedia.

Und wer sich einmal ein bewegtes Bild vom De Tomaso Pantera machen möchte, dem sei folgendes Video empfohlen.

eBay vs. LVMH

Der Markenverband begrüßt das konsequente Vorgehen des Unternehmens Louis Vuitton Moët Hennessy (LVMH) gegenüber der Online-Auktionsplattform eBay sowie die kürzlich gefällte Entscheidung des französischen Gerichts, nach der eBay eine Entschädigung in Höhe von 1,7 Millionen Euro an LVMH zahlen muss.

Entgegen anders lautender Behauptungen schädigt die Entscheidung auch nicht die Verbraucherinteressen, sondern bestätigt das Prinzip, nach dem Unternehmen ihre Vertriebswege selbst bestimmen können. Auch Aussagen, eine bessere Überwachung zur Verhinderung des Vertriebs von Produkten sei technisch oder personell nicht machbar, sind für den Markenverband nicht nachvollziehbar.

“Aus einer Vielzahl ähnlich gelagerter Prozesse unserer Mitglieder wegen Produkt- und Markenpiraterie müssen wir leider die Schlussfolgerung ziehen, dass Online-Auktionsplattformen aus unserer Sicht in völlig unzureichender Weise offen legen, welche technischen Mittel sie genau einsetzen und welche Möglichkeiten sie tatsächlich haben”, so Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik im Markenverband. “Wenn Auktionsplattformen wirklich mit dem Machbaren arbeiten, könnte dies auch offengelegt und entsprechende Transparenz hergestellt werden. Solange dies nicht geschieht, bleiben entsprechende Aussagen letztlich reine Schutzbehauptungen.“ Daher ist das Urteil des französischen Gerichts nicht zu kritisieren.

Quelle: Pressemitteilung Markenverband