Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

41 715
Protar
Nizzaklasse: 09
Anmeldetag: 27.11.1899
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

45 127

Nizzaklasse: 30
Anmeldetag: 06.04.1900
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

124 456

Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 05.10.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

125 477
Pe drei
Nizzaklassen: 01, 03, 04, 05
Anmeldetag: 09.11.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

126 751
PRITEG
Nizzaklasse: 09
Anmeldetag: 20.11.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

EU: Jahresbericht über Aktionen des Zolls

2009 wurde der Zoll an den Außengrenzen der EU in 43 500 Fällen tätig, die mehrere Millionen von Produkten betrafen, bei denen der Verdacht bestand, dass sie nachgeahmt oder gefälscht waren. Das geht aus dem heute veröffentlichten Jahresbericht der Kommission über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden in der EU hervor. Die Mehrzahl der Fälle, in denen der Zoll wegen des Verdachts einschritt, dass gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen wurde, betrafen Zigaretten, Kleidungsstücke und Markenartikel. Betroffen waren aber auch Produkte des täglichen Bedarfs, die für die Bürgerinnen und Bürger gesundheitsheitsgefährdend sein können, beispielsweise Shampoos, Zahnpasta, Spielzeug, Arzneimittel oder Haushaltsgeräte. Der heute veröffentliche Bericht enthält Statistiken über Art, Ursprung und Beförderungsmittel der an den Außengrenzen der EU gestoppten Waren.

Algirdas Šemeta, für Steuern, Zoll, Betrugsbekämpfung und Audit zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte: „Aufgabe des Zolls in der EU ist es, Bürger und Unternehmen zu schützen. Gefälschte Produkte können die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher ernsthaft gefährden und legal arbeitende Unternehmen benachteiligen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden ihre Zusammenarbeit mit internationalen Handelspartnern und mit der Wirtschaft fortsetzen, um für die Rechte des geistigen Eigentums in der EU den höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten.”

Hauptergebnisse des Berichts

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Anzahl der Waren, bei denen Verdacht auf Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums bestand, zugenommen hat. 2009 hielt der Zoll in über 43 000 Fällen insgesamt 118 Millionen Waren an den Grenzen fest. Während in der Vergangenheit in erster Linie Luxusgüter betroffen waren, wird nunmehr immer häufiger festgestellt, dass Gegenstände des täglichen Bedarfs gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen. Bei den betroffenen Erzeugnissen handelt es sich in erster Linie um Zigaretten (19 % der Beschlagnahmen), andere Tabakwaren (16 %), Markenartikel (13 %) und Arzneimittel (10 %). Die meisten Produkte stammten aus China (insgesamt 64 % aller beanstandeten Waren), wogegen andere Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten in einigen Produktkategorien eine Spitzenstellung einnahmen. In über 77 % der Fälle wurden die beschlagnahmten Waren vernichtet, oder es wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um den Verstoß festzustellen.

Weshalb Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden müssen

In der 2020-Strategie der EU wird hervorgehoben, dass der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums für die Förderung von Forschung, Innovation und Beschäftigung in Europa von entscheidender Bedeutung ist. Eine wirksame Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich ist auch erforderlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Bürger in der EU zu schützen, da bestimmte nachgeahmte Waren (wie Lebensmittel, Körperpflegeprodukte oder für Kinder bestimmte Artikel), die in einem nicht regulierten Umfeld hergestellt werden, eine ernsthafte Gefährdung darstellen können.

Die Rolle des Zolls in der EU

Die Zollbehörden der EU spielen eine entscheidende Rolle, um zu verhindern, dass gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßende Waren in den Binnenmarkt gelangen. Die Kommission hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, die es dem Zoll ermöglichen sollen, solche Handelsströme besser zu bekämpfen. Sie arbeitet an einem Vorschlag, mit dem die gegenwärtigen Rechtsvorschriften für Maßnahmen des Zolls gegen Waren, die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, verbessert und die Verfahren vereinfacht werden sollen. Sie hat die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten eingehend geprüft und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, die am 7. Juni 2010 zu Ende ging. Auf dieser Grundlage will die Kommission bis Ende des Jahres einen Legislativvorschlag vorlegen. Eine gute Zusammenarbeit mit internationalen Handelspartnern kann erheblich dazu beitragen, dass gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßende Waren entdeckt und nicht in die EU ausgeführt werden. 2009 unterzeichnete die EU mit China einen Aktionsplan mit dem Schwerpunkt auf einer Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, den sie in den kommenden Monaten bis Ende 2012 verlängern will (siehe IP/09/193). Kommissionsmitglied Šemeta wird bei seinem Besuch in Shanghai im September persönlich mit seinen chinesischen Amtskollegen erörtern, wie Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden können. Eine Zusammenarbeit mit der Industrie ist ebenfalls sehr hilfreich, um Waren zu ermitteln, die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen. Unternehmen können den Zoll um ein konkretes Eingreifen ersuchen, wenn sie den Verdacht haben, dass gegen ihre Rechte des geistigen Eigentums verstoßen wird, und durch von der Wirtschaft gelieferte Informationen kann der Zoll zielgerichteter kontrollieren. Die Kommission hat für Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums einen Leitfaden erstellt, um ihnen bei der Einreichung solcher Ersuchen behilflich zu sein und sie unterhält weiterhin enge Kontakte zur Wirtschaft, um festzustellen, wie die Kontrollen weiter verbessert werden können.

Der Bericht kann abgerufen werden unter

http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission

BPatG: ALLFAcolor ./. ALPHA

28 W (pat) 8/10

Leitsatz:

ALLFAcolor ./. ALPHA

1. Bei der Prüfung der Markenähnlichkeit ist bei Einwortmarken nach wie vor allein auf den Gesamteindruck abzustellen, so dass selbst die Aufnahme der Widerspruchs-marke in die angegriffene Marke nicht zwingend zur Annahme einer Verwechslungs-gefahr führt (Abgrenzung zu BGH GRUR 2008, 905 “Pantohexal”).
2. “ALLFAcolor” und “ALPHA” nicht verwechselbar ähnlich im Bereich der Klasse 2.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen nach Widerspruch (28/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

303 10 228
LevoCarb TAD
Nizzaklasse: 05

303 50 988
MK
Nizzaklasse: 12

307 36 637

Nizzaklasse: 41

307 53 638

Nizzaklassen: 07, 09, 11

30 2008 055 414
ProThan Detail
Nizzaklasse: 17

30 2009 000 203

Nizzaklasse: 28

30 2009 000 822
burny
Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA

Verschwundene Marken

Unter dem Titel “Verschwundene Marken” beschäftigt sich Michael Paul mit dem Thema Markenführung.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum es Marken gibt, die seit über hundert Jahren erfolgreich sind? Faber-Castell gibt es seit 1761, Knorr seit 1838, Coca-Cola und Mercedes Benz seit 1886, Dr. Oetker seit 1891, Maggi seit 1897, Persil seit 1907 und Nivea seit 1911. Andere Marken dagegen verschwinden plötzlich vom Markt (Borgward 1961, DEA 2004, Hertie 2009, Horten 1994, Nordmende 1996, Raider 1991, VIM 2000, Yes Torty 2003) und wieder andere kommen nach etlichen Jahren „Pause“ wie Phoenix aus der Asche zurück (Ahoj-Brause 2002, Creme 21 2003, Elefanten (Deichmann) 2006, Fairy (Procter & Gamble) 2003, Maybach (Mercedes) 2002, Mini (BMW) 2001, TRi TOP ( 2003) Woran liegt das? Was machen die einen richtig und die anderen falsch?