“Titelhandel” mit Markenschutz

Neben dem Kaufvertrag über den „Schlossbesitzanteil“ ist im Kaufpreis auch noch ein ganzes Paket von Zugaben enthalten. Da ist zum Beispiel das Mitnutzungsrecht am patentrechtlich geschützten „Grafenwappen des Grafen von Roit“. Geworben wird auch mit der Möglichkeit einer einfachen Postweiterleitung gegen geringes Entgelt durch die Deutsche Post AG, was besonders eitlen Zeitgenossen gefallen dürfte. Denn wer sich so einen winzigen Schlossanteil gesichert hat, der darf seine Visitenkarten oder seinen Briefkopf mit der Gereuther Schloss-Adresse schmücken – und erhält seine Korrespondenz trotzdem an seinen eigentlichen (bürgerlichen) Wohnort weitergeleitet.

Quelle: Mainpost

Registernummer: 30625962

Nizzaklassen: 35, 40, 41

Quelle: DPMA

MontagsMarken 37.KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 14.09.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 226 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009053969

Nizzaklassen: 01, 02, 17, 19

302009054384

Nizzaklassen: 16, 35, 41

302009054582

Nizzaklassen: 35, 36, 45

302009041376

Nizzaklassen: 29, 35, 38

Quelle: DPMA

Schutzunfähig – Zurückgewiesen

Nicht jede Markenanmeldung gelangt auch zur Eintragung in das Markenregister. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft die Markenanmeldungen auf absolute Schutzhindernisse.

Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

– fehlende Unterscheidungskraft
– für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
– ersichtliche Irreführungsgefahr
– in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
– Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Vom Schutz ausgeschlossen sind somit zum Beispiel Zeichen, die sich nicht graphisch darstellen lassen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.

Quelle: DPMA

Einige Fundstücke zurückgewiesener Markenanmeldungen aus diesem Jahr sollen beispielhaft die durchaus akribische Prüfung des Amtes belegen.

1.)

302010011089
Nizzaklassen: 19, 21
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Pluralform von “ciottolo” (ital.) = Kiesel, Kieselstein und damit Waren-/Beschaffenheitshinweis”

2.)
302010009777
Apfelbratwurst
Nizzaklasse: 29
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Hinweis auf Bratwürste, die neben den üblichen Bestandteilen auch Äpfel enthalten”

3.)

302010015115
Nizzaklasse: 39
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Verkehrsmittel”

4.)

302010019575
Nizzaklasse: 29
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„beschreibender Hinweis auf Milchangebote, Milchprodukte”

5.)

302010020326
Nizzaklassen: 20, 39, 40
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Sachangabe + geogr. Angabe”

6.)

302010021744
Nizzaklassen: 17, 18, 25
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„kleiner Ort auf dem Lido von Venedig”

7.)

302010003152
Nizzaklassen: 24, 25
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„unbedingt notwendige Basisprodukte”

Quelle: DPMA

Media Saturn präsentiert Eigenmarken

In München stellte die Media-Saturn-Holding (MSH) am Donnerstag die ersten Eigenmarken des Hauses vor. CEO Roland Weise sprach dabei vom “größten Ereignis in der Geschichte von Media Saturn”. Bereits in wenigen Wochen sollen Produkte mit dem Logo ok. und KOENIC in den Filialen stehen.

Quelle: W&V

Markeninhaber der Marken ist derzeit noch die Terramark Markencreation GmbH aus Bremen.


Registernummer: 302010028596
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 09, 16, 20, 21


Registernummer: 302010028597
Nizzaklassen: 01, 02, 07, 08, 09, 10, 11, 20, 21, 30


Registernummer: 302010028598
Nizzaklassen: 07, 08, 09, 10, 11, 14, 21, 30


Registernummer: 302010039905
Nizzaklassen: 01, 02, 09, 11, 16, 20

Quelle: DPMA