54, 74, 90 – 2010 – böse Vorzeichen

RA Ralf Mydlak bemüht die Statistik, um wenig positive Aussichten für die Fußball WM zu verbreiten.

Auch im Markenregister gibt es für die Zahlenfolge 54, 74, 90, 2010 leider nur negative Nachrichten. Unter dem Aktenzeichen 302009059671.9 wurde die Wortmarkenanmeldung “54, 74, 90, 2010” für Waren der Klassen 16, 24 und 25 geführt. Die Anmeldung gilt jedoch wegen Gebührenmangels (§ 6 Abs. 2 PatKostG) als zurückgenommen.

Bereits für 2006 hatte das Markenamt mit der Beanstandung der folgenden Marke eine prophetische Begabung bewiesen.


Aktenzeichen: 30529320.6
Nizzaklassen: 18, 25, 28
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)

Auch die Wortmarkenanmeldung “1954 1974 1990 2006” (Aktenzeichen: 30514645.9) wurde vom DPMA lapidar wegen fehlender Unterscheidungskraft als „werbeüblicher Hinweis , dass Deutschland nach 1954, 1974 und 1990 auch 2006 Fußballweltmeister wird” abgekanzelt.

Quelle: DPMA

BPatG: Speicherstadt

24 W (pat) 76/08

Leitsatz:

Speicherstadt

Der Begriff “Speicherstadt” wird naheliegenderweise mit der Speicherstadt am Rande des Hamburger Hafens, einer der bekanntesten Sehenswürdigkeiten dieser Stadt, in Verbindung gebracht. Er kommt, auch im Hinblick auf die Wertschätzung und die positiven Empfindungen, die der Verkehr diesem Tourismusmagnet entgegenbringt, für zahlreiche Waren und Dienstleistungen als beschreibende Angabe (gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) in Betracht und entbehrt zudem – auch soweit kein enger waren- und dienstleistungsbeschreibender Bezug vorhanden ist – jeglicher Hinweiskraft auf einen individuellen Geschäftsbetrieb (gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

Quelle: Bundespatentgericht

OLG Köln: “Bläck Fööss”

Der 6. Zivilsenat des OLG Köln hat Ende Mai die Berufung eines Kölner Kostümhändlers zurückgewiesen, der im Dezember letzten Jahres zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 10.961,28 Euro verurteilt worden war. Die Firma hatte im Januar 2009 in einer Zeitungsanzeige mit dem Slogan „Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss” für ihre Produkte geworben, ohne dass eine Zustimmung der Musiker vorlag.

Quelle: Titelschutzanzeiger

Im Markenregister des DPMA finden sich zwei Wortmarken für den Namen der Kölner Band. Beide Marken wurden jedoch im Jahr 2003 gelöscht.

Registernummer: 2082747
Bläck Fööss
Nizzaklassen: 09, 41
Anmeldedatum: 06.09.1993
Rechtsstand: Gelöscht
07.09.2003 Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers

Registernummer: 2090540
BLÄCK FÖÖß
Nizzaklassen: 09, 41
Anmeldedatum: 06.09.1993
Rechtsstand: Gelöscht
07.09.2003 5f Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers
Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA