Die World Intellectual Property Organization WIPO gibt den Beitritt der Kasachstans zum Madrider Protokoll bekannt.
Das Madrider Protokoll wird in Kasachstan mit Wirkung vom 08. Dezember 2010 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
markenrechtliches Sammelsurium
Die World Intellectual Property Organization WIPO gibt den Beitritt der Kasachstans zum Madrider Protokoll bekannt.
Das Madrider Protokoll wird in Kasachstan mit Wirkung vom 08. Dezember 2010 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
António Serge De Pinho Campinos aus Portugal übernimmt die Präsidentschaft des HABM ab 1. Oktober. Durch seine Ernennung für eine Amtszeit von fünf Jahren durch den Rat der Europäischen Union löst er den scheidenden Präsidenten, Wubbo de Boer aus den Niederlanden, ab.
Herr Campinos, der zuvor Vorsitzender des Verwaltungsrats war, hat große internationale Erfahrung auf dem Gebiet des geistigen Rechtsschutzes. Vor seiner Ernennung zum Präsidenten des HABM war er Kommissar und Vorsitzender des „Directive Council“ des Nationalen Instituts für industrielles Eigentum (INPI) in Portugal.
Quelle: OAMI
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
894 788
Leckerschmecker
Nizzaklasse: 30
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
1 186 740
PROTEC
Nizzaklassen: 07, 37, 40
Verfall (§ 49 MarkenG)
Quelle: DPMA
Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über die Gebührenstruktur bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Syriens im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.
Gebühren in Schweizer Franken:
Anmeldung
Für eine Nizzaklasse: 508.- CHF
Jede weitere Klasse: 254.- CHF
Verlängerung
Für eine Nizzaklasse: 508.- CHF
Jede weitere Klasse: 254.- CHF
Die Gebührenstruktur wird mit Wirkung vom 14. Oktober2010 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
Bild hat eine sensationelle Marke entdeckt und titelt “Sie haben unseren Bembel geklaut“.
3 Werber haben sich die Namensrechte an einem Frankfurter Nationalheiligtum gesichert: BEMBEL. Das macht Frankfurts SPD-Vize Eugen Emmerling (61) sauer.
Und tatsächlich ist die Wortmarke BEMBEL unter der Registernummer 30424745 seit 2004 für diverse Waren und Dienstleistungen geschützt. (Nizzaklassen 09, 25, 35, 38, 40, 41, 42)
Der Markenschutz umfasst jedoch weder die eigentlichen Bembel, Getränke oder gastronomische Dienstleistungen.
Der Bembel liefert aber noch mehr erwähnenswerte Treffer im Markenregister. Unter der Nummer 30056977 wird die Wortmarke Bembel-Town geführt.
Der Bembel des Grauens (Registernummer 30718631) beansprucht auch Schutz für “Geräte und Gehälter für Haushalt und Küche; Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten”. Den identischen Schutz genießt auch der Bembel des Todes (Registernummer: 30718632).
Ob die

(Registernummer: 30751232) regelmäßig der Aufforderung

(Registernummer: 30762850) nachkommen, ist allerdings unbekannt.
Quelle: DPMA
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
304 02 568

Nizzaklasse: 09
304 70 621

Nizzaklassen: 35, 41
306 01 991
FisBo
Nizzaklassen: 35, 38, 42
307 59 351
Grönemeyer’s Kristallsalz
Nizzaklassen: 03, 30, 44
30 2008 040 559

Nizzaklassen: 41, 44
30 2008 061 004

Nizzaklassen: 35, 41
30 2008 063 324

Nizzaklassen: 18, 25
30 2008 071 268
Tilly’s
Nizzaklassen: 30, 43
Quelle: DPMA