Löschungen nach Widerspruch (15/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

30 2008 001 420
VERVITA
Nizzaklasse: 05

30 2008 007 190
TRONYXX
Nizzaklassen: 07, 09, 11

30 2008 063 442
Luckystars
Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA

MontagsMarken 17. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 26.04.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 226 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010025108

Nizzaklassen: 18, 21, 25

302010025290

Nizzaklassen: 07, 31, 32

302010016978

Nizzaklassen: 35, 38, 42

302010024739

Nizzaklassen: 09, 38, 42

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Sonntag.de: Namensrechtverletzung durch Gattungsdomain?

BPatG: POLYMAIL – Markenschutz einer Wortkombination Beschluss vom 23.03.2011 – 29 W (pat) 214/10

OLG Frankfurt: Unterscheidungskraft der Bezeichnung “Flugplatz Speyer” Urteil vom 03.02.2011 – 6 U 21/10

Germany: “… a ratio of about 50 to 50”

Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen durch Importe aus dem außereuropäischen Ausland

BPatG: Endgültige Löschung der Marke Querdenker

HABM: Jahresbericht 2010

DPMA warnt

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem “Deutschen Marken- und Patent Register” gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.

“Ich empfehle allen Schutzrechtsinhabern, genau zu prüfen, ob ein Schreiben wirklich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammt”, sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, heute in München. “Sollten Zweifel daran bestehen, ist eine Anfrage direkt beim DPMA ratsam. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann klären, ob es sich tatsächlich um ein Schreiben aus unserem Hause handelt. Vor einer Überweisung sollte auf alle Fälle kontrolliert werden, ob die Kontonummer des DPMA angegeben ist.”

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und Überweisungsträger der genannten Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Sie enthalten detaillierte Angaben, wie beispielsweise das Aktenzeichen, Angaben zum Anmelder und zum Schutzrecht sowie den Anmelde- und den Veröffentlichungstag. Einige Unternehmen geben sich amtlich anmutende Namen und verwenden Logos, die an Hoheitszeichen erinnern. Die Schreiben sind so gestaltet, dass die Empfänger den Eindruck gewinnen könnten, sie seien zur Zahlung des ausgewiesenen Betrags verpflichtet.

Weitere Informationen, insbesondere eine ständig aktualisierte Liste derartiger Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen, finden Sie auf den Internetseiten des DPMA unter: http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA