Eine neue Markenanmeldung der Volkswagen AG hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt jetzt veröffentlicht.

Markennummer: 10633451
Nizzaklassen: 12, 14, 16, 18, 25, 26, 35, 36
Anmeldedatum: 27.01.2012
Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium
Eine neue Markenanmeldung der Volkswagen AG hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt jetzt veröffentlicht.

Markennummer: 10633451
Nizzaklassen: 12, 14, 16, 18, 25, 26, 35, 36
Anmeldedatum: 27.01.2012
Quelle: HABM
Einen interessanten Artikel zur Bedeutung von Markenrechten im Rennen um neue TLDs enthält der aktuelle Newsletter von domain-recht.
Das Bewerbungsfenster für new gTLDs ist weit geöffnet, jedoch sieht man nicht, wer sich bewirbt. Inwieweit man daher von einem “Run” auf neue Endungen sprechen kann, bleibt damit zunächst offen. Doch scheinen einige potentielle Bewerber darauf zu spekulieren, sich mit angemeldeten Marken rückzuversichern.
[…] Zwei bisher im Zusammenhang mit den neuen Domain-Endungen noch nicht in Erscheinung getretene Unternehmungen haben in den letzten Tagen zahlreiche Marken angemeldet. Da sind die Anmeldungen von dotSport, dotMoto, dotAuto, dotVet, dotArchi, dotDesign, dotBio, dotImmo und dotSki, für die StartingDot verantwortlich ist. Zwei Internet-Pioniere, wie sich Gadefroy Jordan und Guillaume Buffet selbst bezeichnen, betreiben diese Registry mit Sitz wohl in Paris. Ein anderer Kandidat ist die “i-content Ltd. Zweigniederlassung Deutschland” mit Sitz in Berlin. Wer den Streit um die Anmeldung der Marke BETWIN verfolgt hat, dem dürfte diese Unternehmung bekannt sein. Sie hat vor wenigen Tagen die new gTLD-relevanten EU-Marken dotWeb und dotOnline, sowie VIP, RICH und ONL beantragt. Dass das Unternehmen als Registry aktiv werden wird, ist bisher nicht ersichtlich.
Der Kampf um neue Endungen wird also nicht nur – unsichtbar – im Bewerbungsfenster geführt, sondern sehr deutlich auch bei den Markenämtern.
Die aktuelle Ausgabe der Alicante News ist erschienen und auf der Webseite des Harmonisierungsamtes abrufbar.

Serial Number 76375485
Quelle: USPTO
Für alle, die den Film nicht kennen, liefert die Wikipedia die Basisinformationen zum Murmeltiertag.

Aktenzeichen: 302011008364.9
Nizzaklassen: 29, 31, 32
Rechtsstand: Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Hinweis auf landwirtschaftliche Nutztiere, mit geographischer Herkunftsangabe ( Erdmannshausen).”
Quelle: DPMA
Der deutsche Spieleverlag Ravensburger und Apple haben sich im Rechtstreit um die Wortmarke “Memory” auf einen Vergleich geeinigt. Dieser werde dem Landgericht München nun vorgelegt, sagte ein Sprecher von Ravensburger der Nachrichtenagentur AFP.
Quelle: ZDNet
Der Streit der beiden Unternehmen war entflammt, weil in Apples App-Store Spiele unter der Bezeichnung “Memory” angeboten wurden.
Die prioritätsälteste “MEMORY” Marke (Registernummer: 964625) im deutschen Markenregister stammt aus dem Jahr 1975. Im Jahr 1999 wurde die Marke dann als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet.(Registernummer: 1203629). Beansprucht wurde neben der Klasse 28 (Spiele) auch die Nizzaklasse 09 mit der Formulierung ” Auf Datenträger aller Art aufgezeichnete Spiele”.
Quelle: DPMA, HABM