BPatG: “EY” Wortmarke für Ernst & Young

Das DPMA hatte die Markenanmeldung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mit Beschluss vom 18. November 2010 zurückgewiesen. Es war der Ansicht,

dass es sich bei dem Zeichens „EY“ um eine Interjektion handle, welche als Aufforderungs- und Grußwort benutzt werde, Teil einer sogenannten Jugendsprache sei und vorrangig in Deutschland verwendet werde. Die Interjektion „ey“ sei aus einer Verkürzung des aus dem englischen Sprachraum stammenden „hey“ entstanden und falle zudem in dieselbe Kategorie von Appellinterjektionen wie das Wort „hey“. Daher sei auch kein entscheidungserheblicher Unterschied im Vergleich zur vom BGH entschiedenen Frage der Schutzfähigkeit des Zeichens „hey!“ zu sehen. Der Verkehr werde daher im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen das Zeichen lediglich als Versuch werten, die Abnahmebereitschaft zu wecken, womit das Zeichen als werbliche Anpreisung diene. Das mit Großbuchstaben angemeldete Zeichen verstärke lediglich diese Werbeaussage.

Quelle: BPatG

Das Bundespatentgericht gab dem Antrag der Anmelderin statt und hob den Beschluss des DPMA auf, da keine absoluten Schutzhindernisse ersichtlich seien.

Bundespatentgericht 33 W (pat) 509/11, betreffend die Markenanmeldung 30 2009 076 453.0

Puddingstreit

Was war zuerst da: Pudding “Paula” oder Pudding “Flecki”. Um einen Vanille-Schokopudding mit Flecken ist jetzt ein Streit zwischen Dr. Oetker und Aldi Süd entbrannt.

[…] Seit 2006 ist der markante Schoko-Vanille-Pudding namens “Paula“ auf dem Markt. “Wir haben uns die Technik zur Herstellung der Flecken extra patentieren lassen“, sagt Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. Das sogenannte Geschmacksmuster ist in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in München eingetragen. “Paula“ hat sogar eine eigene Homepage.

Quelle: tz

Unter der Nummer 40502143-0002 führt das DPMA das Geschmacksmuster der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG.

Und auch wenn es hier um Lebensmittel geht – Geschmacksmuster haben nichts mit dem Geschmack des Puddings zu tun, sondern mit dem Design.

Linsanity – das Rennen um die Markenrechte ist eröffnet

Jeremy Lin – ein junger Basketballer taiwanesischer Herkunft – entfacht seit einigen Tagen den wohl größten Hype der jüngeren Sportgeschichte. In den USA gipfelt der Aufruhr um den Aufbauspieler der New York Knicks im Begriff “Linsanity” (von insanity, englisch für Irrsinn, Wahnsinn).

Lin bricht die Rekorde von Shaq und Michael Jordan, die NBA jubelt über eine Gallionsfigur für den asiatischen Markt und “Linsanity” ist in den USA in aller Munde. So liefert eine Google Suche zur Zeit über 5,2 Millionen Treffer für einen Begriff, der vor zwei Monaten noch gar nicht existierte. Nach neusten Meldungen plant sogar der Sportartikelriese Nike einen “Jeremy Lin” Schuh.
Inzwischen schappt der Hype auch nach Europa, so widmete zum Beispiel die nicht gerade als Sportpostille bekannte ZEIT dem sporitiven Phänomen ein Portät.

So kommt, was kommen muss – das Rennen um die besten Rechte hat begonnen. Eine aktuelle Suche beim USPTO liefert drei Markenanmeldungen für Linsanity.

Die älteste Markenanmeldung datiert vom 07. Februar. Jeremy Lin hat seine Marke aber erst am 13. Februar zur Anmeldung gebracht und wird deshalb bei der Vermarktung des Begriffs vermutlich den Kürzeren ziehen. Immerhin hat er aber bei seinem Namen auch im Markenregister die Nase vorn. Unter der Serial Number 85541428 führt das US Patent & Trademark Office die Anmeldung