DPMA Newsletter

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die aktuelle Ausgabe des Newsletters für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA veröffentlicht.

Themen:

+++ Weihnachtsgruß +++
+++ 30 Jahre Zusammenarbeit deutscher und chinesischer Patentbehörden – eine strategische Partnerschaft +++
+++ Eröffnung der Erfindermesse iENA in Nürnberg – Gute Nachfrage bei gewerblichen Schutzrechten in Deutschland +++
+++ Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt +++
+++ Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 1. Januar 2012 +++
+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++
— Wie werden die Fristen gehandhabt, wenn diese auf Heiligabend oder Silvester fallen? —

+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
— Gemeinschaftsmarken in DPMAregister —
— Familienrecherche in DEPATISnet —
+++ Fachveranstaltungsreihe “PATENT in Bayern” in Regensburg +++
+++ Neues aus den Patentinformationszentren +++
— PIZnet Veranstaltungshinweise —
+++ Termine +++

China und die Markenstrategie

Die Probleme, mit denen ein Markenanmelder in China konfrontiert wird, stecken nicht in der Anmeldung einer Marke, sondern in der Markenstrategie.

Die Probleme, denen sich der Markenanmelder stellen muss, sind in Sprache und Kultur verwurzelt. Da ein großer Teil der chinesischen Bevölkerung keine lateinischen Buchstaben versteht, ist die Anmeldung einer nationalen Marke in chinesischen Schriftzeichen ratsam. Die chinesische Sprache besitzt jedoch kein Buchstabenalphabet, so dass lateinische Zeichen nicht einfach in das Chinesische übersetzt werden können. Ferner drücken chinesische Schriftzeichen die Bedeutung eines Wortes symbolhaft aus. Und eine Wortbedeutung wird von der chinesischen Bevölkerung regelmäßig erwartet.

Die Probleme sind also: Für die westliche Marke müssen Schriftzeichen gefunden werden, die für die Marke einen möglichst positiven (und passenden) Bedeutungsgehalt besitzen – und im Idealfall auch ähnlich klingen.

Quelle: Markenserviceblog.de

MontagsMarken 48. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 29.11.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 200 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010065821

Nizzaklassen: 18, 25

302010065834

Nizzaklassen: 16, 25, 28, 41

302010075350

Nizzaklassen: 38, 42

302010070551

Nizzaklassen: 12, 25, 28, 38, 39, 41

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

BPatG: Patentanwaltskosten bei einfachen Markenlöschungsverfahren nicht zu erstatten

4A_281/2011: “APPENZELLER” und “Appenberger” aufgrund abweichenden Sinngehalts nicht verwechselbar

Vorsicht Abmahnung! Burberry lässt Hengeler Mueller Markenrechtsverstöße abmahnen

Where Pizza Meets Haute Couture

Streit um die Marke Yachtico

Volkspraline der neuen Bundesländer

Gebührenübersicht: DPMA, HABM, WIPO

Levi’s und die Markierung der Gesäßtasche

Der juristische Streit um das Label von Levi”s-Jeans geht nach Luxemburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte am Donnerstag dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob das typische rote Stoffbändchen an der Gesäßtasche der Hosen gleich in zwei Varianten Markenschutz genießt. Levi”s hatte das Label zunächst ohne und später mit dem Firmennamen eintragen lassen.

Quelle: Süddeutsche.de

Zur Verdeutlichung des Sachverhalts die beiden Marken.


Registernummer: DD00641687
Nizzaklasse: 25
Anmeldedatum: 13.10.1976


Registernummer: 2914002
Nizzaklasse: 25
Anmeldedatum: 01.01.1995

Quelle: DPMA

Nizzaklassifikation: Leasing und Franchising

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

In den Allgemeinen Anmerkungen wird klargestellt, dass Mietkauf- oder Leasingkauffinanzierung der Klasse 36 zuzuordnen ist.
Ebenfalls in den Allgemeinen Anmerkungen wird geregelt, dass Dienstleistungen des Franchising der gleichen Klasse zugeordnet werden, wie die vom Franchisegeber erbrachten besonderen Dienstleistungen (z.B. Unternehmensberatung in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 35), Finanzierungen in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 36), juristische Dienstleistungen in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 45)).

Quelle: DPMA