Welche Stadt wird hier grafisch interpretiert?

Aktenzeichen 3020130533593
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Welche Stadt wird hier grafisch interpretiert?

Aktenzeichen 3020130533593
Quelle: DPMA
Aktenzeichen: 30 W (pat) 83/11
Rechtsbeschwerde zugelassen: ja
Normen: MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1Leitsatz:
for you
Versteht der Verkehr eine Wortfolge (hier: “for you”) als schlagwortartige Aussage, die lediglich seine Aufmerksamkeit wecken und auf die so gekennzeichnete Ware (hier: Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32) lenken soll, so spricht dies nicht für, sondern gegen die markenrechtliche Unterscheidungskraft dieser Wortfolge (Abweichung von BGH GRUR 1999, 1093 – FOR YOU).
Quelle: Bundespatentgericht
Markenanmeldung (Aktenzeichen 3020100350679) vom 29.07.2010.

Nizzaklasse 35, 41, 42, 45
13.04.2012 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Markenanmeldung (Aktenzeichen 3020120035639) vom 19.03.2012.

Nizzaklasse 35, 41, 42, 45
Rechtsstand Eingetragen – Widerspruch möglich
Quelle: DPMA

Markennummer EM12174331
Rechtsstand Angemeldet
Anmeldedatum 26.09.2013
Nizzaklasse 09, 18, 25
Quelle: HABM
Gegen die Wortmarke WIR SIND DAS VOLK WSDV (Registernummer 30 2011 036 817) hatte die Stadt Leipzig einen Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt.
Heute melden verschiedene Medien den Erfolg der Leipziger im Löschungsverfahren.
Gegen einen Löschungungsbeschluss des DPMA hat ein Markeninhaber aber noch die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, daher ist die Löschung noch nicht rechtskräftig.
Markenanmeldung der Google Inc. vom 19.11.2013.

Markennummer EM12322939
Nizzaklasse 09, 38, 41, 42, 45
Quelle: HABM