BPatG: for you

Aktenzeichen: 30 W (pat) 83/11
Rechtsbeschwerde zugelassen: ja
Normen: MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz:

for you

Versteht der Verkehr eine Wortfolge (hier: “for you”) als schlagwortartige Aussage, die lediglich seine Aufmerksamkeit wecken und auf die so gekennzeichnete Ware (hier: Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32) lenken soll, so spricht dies nicht für, sondern gegen die markenrechtliche Unterscheidungskraft dieser Wortfolge (Abweichung von BGH GRUR 1999, 1093 – FOR YOU).

Quelle: Bundespatentgericht

Punkte machen den Unterschied

Markenanmeldung (Aktenzeichen 3020100350679) vom 29.07.2010.


Nizzaklasse 35, 41, 42, 45
13.04.2012 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Markenanmeldung (Aktenzeichen 3020120035639) vom 19.03.2012.


Nizzaklasse 35, 41, 42, 45
Rechtsstand Eingetragen – Widerspruch möglich

Quelle: DPMA

“Wir sind das Volk” Leipzig meldet Erfolg im Löschungsverfahren

Gegen die Wortmarke WIR SIND DAS VOLK WSDV (Registernummer 30 2011 036 817) hatte die Stadt Leipzig einen Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt.

Heute melden verschiedene Medien den Erfolg der Leipziger im Löschungsverfahren.

Gegen einen Löschungungsbeschluss des DPMA hat ein Markeninhaber aber noch die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, daher ist die Löschung noch nicht rechtskräftig.