Markenstreit um Farbe

Es ist mal wieder die klassische David gegen Goliath Konstellation – Moet Hennessy sieht seine Markenrechte durch die Farbwahl eines italienischen Weinproduzenten verletzt.

Erstaunlicherweise lässt sich jedoch weder für für die Markeninhaberin “VEUVE CLICQUOT PONSARDIN” noch für die “MHCS (Moet Hennessy Champagne Service)” eine passende Farbmarke ermitteln. Diese wäre das geeignete Instrument, um die kennzeichnende Verwendung eines Farbtons, innerhalb des im Markenregister festgelegten Waren- oder Dienstleistungsbereiches, zu monopolisieren. Bekannte Farbmarken sind beispielsweise das “Milka Lila”, “Magenta” der Telekom oder das “Blau” von ARAL.

MHCS ist einen anderen Weg gegangen und hat im Jahr 1998 die folgende Bildmarke beim Europäischen Markenamt eintragen lassen.


Markennummer EM00747949
Nizzaklasse 33
Waren & Dienstleistungen
33 Weine aus der Region Champagne.
Farbangaben Der Schutz wird beantragt für die Farbe Orange, deren wissenschaftliche Definition folgendermaßen lautet: Dreifarbenkoordinaten/kolorimetrische Eigenschaften: x 0,520, y 0,428 – Faktor der diffusen Reflexion 42,3% – Maßgebende Wellenlänge 586,5 mm – Spektraler Farbanteil 0,860 – Farbdichte der Strahlung: 0,894.

Quelle: HABM

Ob der Winzer Ciro Picariello mit seinem Etikett diese Marke verletzt, muss im Zweifel vermutlich ein Gericht entscheiden. Für mich stellen sich wegen der ungewöhnlichen Markenform jedoch folgende Fragen:

1. Kann ein mit unterscheidungskräftigem Wort- und Bildbestandteil versehenes Weinetikett mit der Bildmarke verwechslungsfähig sein?
2. Ist die Nutzung der Farbe auf dem Weinetikett eine rechtserhaltende Nutzung dieser Bildmarke?

Bei einer konturlosen Farbmarke könnte man beide Fragen wohl mit ja beantworten. Bei einer Bildmarke hab ich da so meine Zweifel. Warum also meldet MHCS eine Bildmarke an, wenn man die Farbe markenrechtlich sichern will?

Beste Jurablogs 2014

Da sind sie, die Ergebnisse zur Wahl der besten Jurablogs 2014.

Im Bereich “IP, IT, Medien” belegen Internet-Law, I LAW it und Recht am Bild die vorderen Plätze. Herzlichen Glückwunsch!

Das MarkenBlog rangiert in dieser Kategorie unter 24 Blogs im “gesicherten Mittelfeld”. Vielen Dank an alle Teilnehmer, die das MarkenBlog mit ihrer Stimme bedacht haben!

Und abschließend auch herzlichen Dank an Johannes Zöttl, Betreiber von Kartellblog.de für die Ausrichtung!

Das blaue Brett


Registernummer: 302013048322
Markenform: Dreidimensionale Marke
Markenbeschreibung

Es handelt sich um eine flache, rechteckige, längliche Gerüstdiele, die aus Holz gefertigt wird und auch als Gerüstseitenstrebe eingesetzt werden kann. Die Dielen sind in einem weithin sichtbaren, lechtenden, hellerem Blau gehalten.

Nizzaklassen: 19, 37
Waren- / Dienstleistungsverzeichnis

Klasse(n) Nizza 19:
Gerüste [Baugerüste], nicht aus Metall; Gerüste, nicht aus Metall [Tragkonstruktionen für Bauten]
Klasse(n) Nizza 37:
Bauwesen; Gerüstbau

Quelle: DPMA

“Wir sind das Volk” Löschung wird rechtskräftig

Über das Löschungsverfahren gegen die Wortmarke WIR SIND DAS VOLK WSDV (Registernummer 30 2011 036 817) hatte ich schon mehrfach berichtet.

Jetzt wird der Löschungsbescheid des DPMA rechtskräftig, da fristgerecht keine Rechtsmittel eingelegt wurden.

Verfahrensart VART Löschung Antrag Dritter
Verfahrensstand VST Marke gelöscht
EDV-Erfassungstag EDVT 15.01.2014
Markenblatt 7/2014
Veröffentlicht in Teil 5d
Rechtsgrund DR Löschung nach § 50
Wirkungsdatum 24.12.2013
Veröffentlichungsdatum VT 14.02.2014

Quelle: DPMA