Zum Hintergrund – Europäische Gemeinschaftsmarke

12. Februar 2014
PE 516.715v02-00 A7-0031/2014

über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke
(COM(2013)0161 – C7-0087/2013 – 2013/0088(COD))

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Cecilia Wikström

Reform des EU-Markenschutzes: moderner, flexibler und günstiger

Die Welt ändert sich: ein Apfel ist nicht mehr nur ein gesunder Happen, sondern eine der wertvollsten Firmenmarken der Welt. Schutzmarken wie Apple oder Coca Cola sind für viele Firmen heute ein zentraler Teil der Firmenstrategie. Ihr Schutz wird daher immer wichtiger. Die schwedische Liberaldemokratin Cecilia Wikström betreut als Berichterstatterin das Thema im Europaparlament. Vor einer Abstimmung über ihren Bericht am Dienstag beantwortete sie Fragen zur geplanten Reform.

Wie wichtig sind Schutzmarken für das Marketing moderner Firmen?

Sie sind extrem wichtig. Wir leben in einer globalisierten Welt und der Schutz von Marken und ihrer Eigentümer wird immer wichtiger. Marken sind sogar langlebiger als Patente, den die laufen nach einer bestimmten Zeit aus. Eine Marke hat kein Verfallsdatum.

Wie funktioniert der Markenschutz derzeit in Europa?

Der Inhaber einer Marke entscheidet, ob seine Marke nur auf nationaler Ebene oder europaweit geschützt werden soll. Wenn Sie ihre Marke nur in Frankreich, Deutschland und Belgien nutzen wollen, können sie das bereits heute tun. Auch eine Registrierung für ganz Europa ist bereits möglich.

Es kann aber nicht sein, dass der Markenschutz in einem EU-Staat genau so viel kostet wie der Schutz der Marke in ganz Europa. Da muss es einen Unterschied geben. Das müssen wir regeln.

Seit 20 Jahre regelt eine EU-Richtlinie den Markenschutz in der EU. Was ändert sich mit den neuen Regeln?

Wir planen keine Revolution, sondern eine Modernisierung. Wir verbessern die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und dem europäischen Markenamt [Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt] in Alicante. Das ölt die Maschine.

Quelle: Pressemitteilung EU Parlament

BPatG: Gustav Mahler – Röschen

Aktenzeichen: 25 W (pat) 564/12

Leitsätze:

Gustav Mahler – Röschen

1. Da absolute Schutzhindernisse einschließlich des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen sind, dürfen Namen berühmter Persönlichkeiten der Zeitgeschichte nicht monopolisiert werden, wenn auf Seiten der Wettbewerber ein berechtigtes gewerbliches Interesse an der Verwendung dieses Namens in einem entsprechenden Waren- und/oder Dienstleistungszusammenhang erkennbar ist.

2. Solchen Namen (hier des Komponisten „Gustav Mahler“) fehlt im Zusammenhang mit Waren, die bei entsprechenden personenbezogenen Veranstaltungen (wie z.B. Festspielen, Festwochen, Jubiläumsveranstaltungen usw.) als Merchandisingprodukte in Betracht kommen (hier u.a.: Seifen, Schreibwaren, Schokoladewaren), jegliche Unterscheidungskraft i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Abgrenzung zu BPatG, GRUR 2018, 518 – Karl May). Dies gilt erst recht für Wortkombinationen, bei denen der berühmte Name mit einem rein produktbezogenen Hinweis in Bezug auf die Art, Form oder sonstige Gestaltung der beanspruchten Waren (hier: Röschen) verbunden ist.

Quelle: Bundespatentgericht

Siehe dazu auch:

25 W (pat) 560/12 “Richard Wagner – Barren”

25 W (pat) 561/12 “Gustav Mahler – Röslein”

MontagsMarken 08. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 25.02.2013. An diesem Tag wurden insgesamt 157 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302013019094

Nizzaklassen: 07, 09, 35

302013019121

Nizzaklassen: 20, 25, 28

302013019056

Nizzaklassen: 21, 25, 42

302013018900

Nizzaklassen: 11, 37, 39, 40, 44

Quelle: DPMA