Registernummer: 302013048916
Nizzaklasse 09, 11, 12, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 39
Anmeldedatum 02.09.2013
Inhaber Deutsche Bahn AG
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Registernummer: 302013048916
Nizzaklasse 09, 11, 12, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 39
Anmeldedatum 02.09.2013
Inhaber Deutsche Bahn AG
Quelle: DPMA
In den nächsten Wochen werden zwei der spannendsten und meistbeachteten Sportevents des Jahres stattfinden, die olympischen Winterspiele in Sotchi und der Super Bowl in den USA. Merchandising-Produkte wie Maskottchen, Artikel mit Team-Logos oder olympischen Symbolen sind sehr gefragt. Dabei ist es für Sportmannschaften und Nationen enorm wichtig, ihre Logos und Symbole vor Fälschungen zu schützen – auf dem realen Markt genauso wie im Onlinehandel. MarkMonitor, führender Spezialist für Online-Markenschutz, hat in einer Studie festgestellt, dass jeder fünfte Schnäppchenjäger in den USA und Europa bei der Suche nach günstigen Angeboten unbeabsichtigt auf E-Commerce-Seiten eingekauft hat, die gefälschte Produkte anbieten.
Fälscher sehen bei großen Sportereignissen wie diesen ihre Chance, ahnungslose Kunden zu täuschen. Die amerikanische Zollbehörde hat 2013 gefälschte Artikel wie T-Shirts, Trikots, Jacken, Eintrittskarten und Souvenirs im Wert von 17 Millionen US-Dollar beschlagnahmt. Um bei den olympischen und paralympischen Spielen die Marken und Produkte der Spiele vor Missbrauch zu schützen, haben das Olympische Komitee und beteiligte Hersteller Maßnahmen veranlasst, die effektiver gegen Fälschungen wirken sollen. Kunden vor Onlinefälschungen zu schützen, ist allerdings nicht gerade einfach.
MarkMonitor möchte Käufern einige Tipps an die Hand geben, mit denen sie sich beim Einkauf von Fanartikeln absichern können:
1. Gefährliche Suchbegriffe: Seiten mit gefälschten Angeboten haben oft Namen, in denen Sale, Outlet oder ähnliche Begriffe stehen. Außerdem nutzen sie Schlagworte wie billig, Schnäppchen oder Angebot, um im Google-Ranking weit oben zu landen. Sie sollten daher bei der Suche nach Produkten auf solche Begriffe verzichten oder den Ergebnissen nicht ungeprüft vertrauen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auf der Homepage des Markeninhabers die Liste der autorisierten Händler abrufen und dort einkaufen.
2. Webadresse richtig schreiben: Die Imitation von Marken-Webseiten und das sogenannte Cybersquatting sind derzeit weit verbreitet. Wer im Internet nach einer bestimmten Marke sucht, sollte sich den Link und die Webseite genau ansehen und auf Tippfehler wie wwwMarke.de anstatt www.Marke.de prüfen. Falsch geschriebene Markennamen zu verwenden, ist ein beliebter Trick bei Fälschern, mit denen sie Kunden auf ihre eigenen E-Commerce-Seiten oder auf reine Werbeseiten umleiten.
3. Vorsicht bei unglaublichen Schnäppchen: Ist der Preis zu gut, um wahr zu sein, ist das wahrscheinlich auch der Fall. Kostet ein neues Produkt in einem Online-Shop nur einen Bruchteil dessen, was es auf der Webseite des Unternehmens kostet, sollte man vorsichtig sein, da es sich möglicherweise um eine Fälschung handelt. Betrüger haben inzwischen zwar eine ausgeklügeltere Preispolitik, nutzen aber immer noch den „Deal deines Lebens“-Trick, auf den viele Kunden hereinfallen.4. Wie ist der Ruf des Händlers? Erfahrungsberichte anderer Kunden im Internet sind eine Möglichkeit, sich über die Legitimität eines Online-Händlers zu informieren. Eine Suchanfrage mit „Shop+Betrug“ oder „Händler+Erfahrung“ sollte entsprechende Ergebnisse bringen.
5. Informationen auf der Webseite: Viele Fälscher-Seiten wirken auf den ersten Blick sehr professionell. Ein Blick auf das Impressum oder die FAQ-Seite hilft in der Regel dabei, das Angebot eines Betrügers zu entlarven: Diese werden nicht sorgfältig gepflegt oder sind gar nicht vorhanden. Gleiches gilt für Informationen zum Rückgaberecht und zum Datenschutz. Da Fälscher sich nicht darum kümmern, die Daten ihrer „Kunden“ zu schützen, werden auch Informationen der Bezahlseite unverschlüsselt übertragen. Das ist auch für Laien erkennbar. In diesem Fall steht weiterhin „http//:“ anstatt des sicheren „https//:“ in der Adresszeile des Browsers.
6. Online-Marktplätze und Auktions-Webseiten:
Prinzipiell sollten Käufer nur Online-Marktplätze und Auktions-Webseiten nutzen, die sie kennen. Allerdings ist die Tatsache, dass der Marktplatz selbst eine bekannte Marke ist, keine Gewährleistung dafür, dass auch alle Produkte, die dort verkauft werden, seriös sind. Aus diesem Grund bietet es sich an, zuerst die Händlerinformationen zu prüfen, bevor man sich zum Kauf entschließt.
Quelle: Pressemitteilung MarkMonitor
Registernummer: 302013053740
Quelle: DPMA
EU-Marke: 2818334
Nizzaklasse 09, 16, 35, 38, 42
Beschreibung: Zwei Hände formen ein “T”, indem aus Sicht des Betrachters die rechte Hand flach ausgestreckt mit den Fingerkuppen nach oben gerichtet (so dass nur die schmale Handkante zu sehen ist) sich von links unten zur Bildmitte hin bewegt, während sich die linke Hand, ebenfalls flach ausgestreckt mit den Fingerkuppen nach oben gerichtet und in der Seitenaufsicht, vom rechten oberen Bildbereich in die Mitte bewegt; beide Hände treffen sich sodann in der Bildmitte, wobei die nach oben gerichteten Fingerkuppen der rechten Hand auf die Fläche der linken Hand etwa in deren Mitte auftreffen; der Betrachter sieht also in der Seitenaufsicht, wie die von oben kommende linke Hand auf den Fingerkuppen der von unten kommenden rechten Hand zum Ruhen kommt; für den Betrachter ist an dieser Stelle der Buchstabe “T” sozusagen als Ergebnis der Bewegung erkennbar.
Inhaber Deutsche Telekom AG
Quelle: HABM
Noch bis Ende Januar läuft die Abstimmung zur Wahl der besten Jurablogs 2014 auf dem Kartellblog.
Die “Wasserstandsmeldung” zur Wahl sieht im Bereich IP, IT, Medien wie folgt aus
Blog 1: 25 %
Blog 2: 19 %
Blog 3: 9 %
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 28.01.2013. An diesem Tag wurden insgesamt 174 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302013013942
Nizzaklassen: 35, 37, 44
302013013948
Nizzaklassen: 29, 30, 31, 32, 33, 39, 43
302013018726
Nizzaklassen: 18, 24, 25
302013014129
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklassen: 09, 38, 42
Quelle: DPMA