Verstoß gegen öffentliche Ordnung / gute Sitten

Eine Auswahl von zurückgewiesenen 3D-, Bild- und Wort-/Bildmarken aus den Jahren 2013 und 2014. Die Zurückweisung wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt jeweils mit § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG “Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten” begründet.


Aktenzeichen 3020130204379


Aktenzeichen 3020130414160


Aktenzeichen 3020130495004


Aktenzeichen 3020130562240


Aktenzeichen 3020130654897


Aktenzeichen 3020140236923


Aktenzeichen 3020130646045

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Mediziner-Lacher

Markeninhaber siegt ohne Eintragung

The P of Pirelli

Neuer Markenauftritt für die Volleyball Bundesliga

Markenrecht bei selektiven Vertriebssystemen

OLG Frankfurt a.M.: Die Werbung für eine “Allnet Flat” verletzt keine Rechte an dem Unternehmenskennzeichen “ALLNET”

LG Frankfurt (Oder): Ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ist der Herstellungsort

The burden of being famous

Googles neue Marken

Europäische Markenanmeldungen der Google Inc. vom 06.08.2014:

INDY MOGUL
Markennummer: 13147582
Nizzaklasse: 41

BARELY POLITICAL
Markennummer: 13147591
Nizzaklassen: 09, 41

KEY OF AWESOME
Markennummer: 13147707
Nizzaklassen: 09, 41

VSAUCE
Markennummer: 13147731
Nizzaklasse: 41

THREADBANGER
Markennummer: 13147971
Nizzaklassen: 41, 45

Quelle: HABM

Markenanmeldungen Halbjahresbilanz 2014

Positive Entwicklung der Anmeldezahlen beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Im ersten Halbjahr 2014 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt 33.402 Marken angemeldet. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 30.638 Markenanmeldungen. Das bedeutet einen deutlichen Anstieg von 9%.

Unverändert wachsend stellt sich die Situation bei den Europäischen Gemeinschaftsmarken dar. Das HABM kann einen Anstieg von 4,1% verzeichnen. Den 50.458 Anmeldungen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 stehen 48.452 Markenanmeldungen im ersten Halbjahr 2013 gegenüber.
Damit setzt sich der Wachstumstrend bei den Europäischen Gemeinschaftsmarken unverändert fort.