Österreich: Top-Markenanmelder 2013

Mit 32 registrierten Marken führt Hofer zum zweiten Mal nach 2007 das österreichische Markenranking an. Wie im Vorjahr liegen die Österreichischen Lotterien (30 Registrierungen) auf Platz zwei. Die Bronzemedaille teilen sich ex aequo Red Bull mit Kwizda Holding (je 24 Marken). Platz vier erreicht abermals die Verlagsgruppe News mit 23 registrierten Marken. Maresi Trademark (18) liegt an sechster Stelle im Ranking. 14 Neuregistrierungen kann Immofinanz für sich verzeichnen. Der Österreichische Rundfunk liegt an siebenter Stelle (13). Platz acht geht an Empris (12) und Rang neun belegt West Medica mit 11 Registrierungen.

Hofer ist nicht nur in Österreich top. In der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erstellten weltweiten Markenhitliste 2013 hat Hofer einen Sprung um 14 Plätzen nach vorne
gemacht und rangiert an der 38. Stelle.

Weitet man das Markenranking auf internationale Unternehmen aus, die ihre Marken und Logos im Markenregister des Österreichischen Patentamtes eingetragen ließen, ergibt sich ein Wechsel an
der Spitze: Der deutsche Lebensmitteldiscounter Netto Marken Discount katapultiert sich mit 57 Marken an die Leaderposition und der Nahrungsmittelkonzern Nestle S.A. aus der Schweiz belegt
mit 19 Marken die siebente Stelle.

Quelle: Österreichisches Patentamt

Österreich: Internationaler Patent- und Markenschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung

Der aktuelle Geschäftsbericht des Österreichischen Patentamtes (ÖPA) spiegelt die wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Dekade deutlich wider. Innovative Unternehmen nützen verstärkt die grenzübergreifenden Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, wenn es darum geht, ihr geistiges Eigentum schützen zu lassen.

Beim Österreichischen Patentamt wurden 2013 über 10.000 Innovationen (3.158 Erfindungen, 6.207 Marken, 841 Designs) zum Rechtsschutz angemeldet, für viele der nationale Einstieg in den Weltmarkt.

Während im nationalen Bereich die Zahlen in etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre blieben, vermelden europäische und internationale Behörden Rekordanmeldezahlen aus Österreich. Rund 2.000 österreichische Unternehmer/innen meldeten ihre Erfindungen zum europäischen Patent an. Auch bei den EU-Markenanmeldungen gab es 2013 ein Hoch. Das Harmonisierungsamt für den gewerblichen Rechtsschutz (HABM) in Alicante, vermeldete fast 3.000 Markenanmeldungen aus Österreich. Damit zählen österreichische Unternehmen wieder zu den Top-Usern.

Einen noch größeren Schutzradius gewähren die Möglichkeiten der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Um ihre Erfindungen international schützen zu lassen, wählten 1.263
österreichische Innovative diesen Weg – bei internationalen Marken waren es 818.

Patentamtspräsident Friedrich Rödler: “Das EU-Patent – ab voraussichtlich 2015 – wird den Trend zur Internationalisierung des gewerblichen Rechtsschutzes weiter beschleunigen. Und das ist gut so:
Derzeit importiert Europa etwa doppelt so viele Patente, vorwiegend aus den USA und Asien, als es selbst aufweisen kann. Die vom Österreichischen Patentamt eingeforderte nationale Strategie zum
Schutz des geistigen Eigentums ist dringend erforderlich, um unsere heimischen Innovationen zu schützen und zu vermarkten.”

Quelle: Pressemitteilung Österreichisches Patentamt

Zum Geschäftsbericht 2013

Österliche Hasenfundstücke


Markennummer DE302013023370
Nizzaklasse 09, 16, 35, 41, 45


Markennummer DE302014000899
Nizzaklasse 21, 25, 28


Markennummer DE302014020500
Nizzaklasse 35, 41


Aktenzeichen 3020140259419
Nizzaklasse 08, 09, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 38, 41, 42


Markennummer EM10793917
Nizzaklasse 35, 42


Markennummer EM11872835
Nizzaklasse 35, 41

Quellen: DPMA, HABM

DPMA: Hinweis zum Umgang mit schwarz-weißen Marken

Im Rahmen des vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) initiierten Konvergenzprogramms soll die Amtspraxis der europäischen Markenämter weiter angeglichen werden. Dazu werden in verschiedenen Projekten Grundsätze für eine gemeinsame Praxis entwickelt.

Eines dieser Projekte betrifft die Handhabung von schwarz-weißen (Wort-)Bildmarken im Verhältnis zu den gleichen Zeichen in Farbe. Die hierzu entwickelten gemeinsamen Grundsätze bringen für einige Ämter eine Änderung ihrer bisherigen Praxis. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hingegen entsprechen die gemeinsamen Grundsätze der bisherigen Praxis.

Gegenstand des Projekts sind die Themenbereiche Priorität (in Deutschland § 34 MarkenG i.V.m. Art. 6 (quinquies) A I PVÜ), Doppelidentität (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG) und Benutzung in abweichender Form (§ 26 Abs. 3 MarkenG).

Bei der Prüfung von Priorität oder Doppelidentität von Zeichen kommt es auf deren “Identität” an. Für die Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs wurden folgende gemeinsame Grundsätze vereinbart:

  • Eine ältere schwarz-weiße (Wort-)Bildmarke ist mit dem gleichen Zeichen in Farbe grundsätzlich nicht identisch.
  • Ausnahme: die Farbunterschiede sind so gering, dass sie vom durchschnittlichen Verbraucher nicht bemerkt werden.

Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen es auf die Identität zweier Zeichen ankommt, der Schutz der älteren Marke im Wesentlichen auf die schwarz-weiße Darstellung beschränkt ist.

Wichtig: Die gemeinsamen Grundsätze betreffen Priorität und Doppelidentität, nicht jedoch die Markenähnlichkeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Hier gilt nach wie vor:

  • Der Schutz einer schwarz-weißen Eintragung umfasst alle farbigen Wiedergaben.
  • Ausnahme: Gerade aus der Farbe ergibt sich eine besondere Bildwirkung.

Im Hinblick auf die Benutzung in abweichender Form gilt nach wie vor folgender Grundsatz:

  • Die Benutzung einer schwarz-weißen (Wort-)Bildmarke in farblich abweichender Form (und umgekehrt) gilt als Benutzung der eingetragenen Marke, soweit die Abweichung ihren kennzeichnenden Charakter nicht verändert.

Eine ausführliche Darstellung und Erläuterung ergibt sich aus den Grundsätzen der gemeinsamen Praxis. Die wesentlichen Ergebnisse mit Beispielen sind in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst. Erläuternde Hinweise finden sich in dem gemeinsamen Dokument zu den FAQs.

Quelle: DPMA