Volksparkstadion – da droht ein Markenstreit

Ende Januar 2015 war bekannt geworden, dass die HSV Fußball AG die Namensrechte am Stadion ab 01. Juli 2015 neu vergeben hat. Der Name soll dann wieder “Volksparkstadion” lauten. In dem Zusammenhang hatte ich über die Marke “Volksparkstadion” berichtet.

Am 30. Januar wurde jetzt von dritter Seite eine identische Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Quelle: DPMA

Nur ein paar Tage später, am 06. Februar 2015, meldete die HSV Fußball AG eine Europäische Gemeinschaftsmarke “Volksparkstadion” in insgesamt 30 Nizzaklassen an.

Quelle: HABM

Es stellen sich also folgende Fragen:
1. Hat der HSV die prioritäsälteste Marke rechtserhaltend benutzt und hat damit die ältesten Rechte in den betroffenen Nizzaklassen?
2. Ist die Markenanmeldung von dritter Seite bösgläubig erfolgt, da sie erst nach offizieller Bekanntgabe der anstehenden Umbenennung des Stadions vorgenommen wurde?
3. Warum hat der HSV überhaupt solange gewartet seine EU-Marke anzumelden, hätte man das nicht am Tage vor der Pressebekanntgabe machen sollen?

Aktuelle Branding Trends

Zwei gegenläufige Branding-Trends stellen Unternehmen mit großem Markennamenbestand derzeit vor Herausforderungen: Wie gelangt man zu weniger Marken, wenn es gleichzeitig immer mehr Produktinnovationen zu kennzeichnen gilt? Die Lösung liegt in einer systematischen Überarbeitung bestehender Namensstrukturen.

Ob Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte oder Investitionsgüter: Potenzielle Kunden scheitern zunehmend an einem Überangebot an Produkten, an der dazugehörigen Namensvielfalt und der steigenden Informationsflut. Markenschärfung durch Vereinfachung und Fokussierung lautet daher das Gebot der Stunde, doch leichter gesagt als getan: Einerseits macht es Sinn, die gesamte Kommunikation auf eine (Dach-)Marke zu konzentrieren – nicht zuletzt wegen der zunehmenden Globalisierung und einer wachsenden Anzahl von Kommunikationskanälen. Andererseits werden immer neue Produkte und Technologien entwickelt, die zur Wertschöpfung innovativ inszeniert und wettbewerbsdifferenzierend positioniert werden müssen – und das zuallererst durch einen unverwechselbaren Markennamen.

Orientierung geben, aber wie?

Wenn es um die eigene Namensstrategie geht, stehen viele Unternehmen deshalb heute vor einem Dilemma. Wie bringt man Ordnung in bestehenden Namenswildwuchs und wie kommt man zu weniger Namen, ohne dass Produktinnovationen untergehen? Zu diesem Ergebnis kommt die Düsseldorfer Namensagentur NOMEN International (www.nomen.de) auf der Basis einer Auswertung von Fragestellungen aus Naming-Projekten der vergangenen drei Jahre. „Markennamen sollen neugierig machen, Orientierung geben und natürlich das Produkt verkaufen. Genau das wird immer schwieriger“, erläutert Nomen-Geschäftsführerin Sybille Kircher. „Heutzutage haben wir es mit Sortimenten zu tun, die hunderte oder tausende Produkte umfassen und die über Jahre hinweg unsystematisch benannt wurden.“

Weniger Marken für mehr Profil

Mercedes-Benz, Samsung, Henkel, Procter & Gamble, Sony und andere Unternehmen zeigen derzeit, wie es gehen kann: Markenportfolios werden ausgedünnt und weniger erfolgversprechende Markennamen aufgegeben, um die bekanntesten und erfolgreichsten Marken konsequent zu stärken und emotional aufzuladen. „Am Anfang einer solchen strategischen Neuausrichtung steht immer die kritische Frage, wo überhaupt Markennamen gebraucht werden“, erläutert Markenexpertin Sybille Kircher. „Nicht jedes Standardprodukt muss einen herausragenden Namen haben. Stattdessen geht es darum, die echten Innovationen zu kennzeichnen.“ Weniger Komplexität für mehr Kundenorientierung, lautet die Devise. Deshalb ist es ratsam, alle verbleibenden Namen auf der Basis einer neuen Namensstrategie zu restrukturieren und – falls erforderlich – anzupassen. Der Vorteil: Unternehmen können dabei gleich mitfestlegen, welche Produkte in Zukunft Namen erhalten sollen und nach welchen Regeln diese zu entwickeln sind. Dies spart im Falle von Produkteinführungen Zeit und Kosten.

Quelle: Pressemitteilung NOMEN International Deutschland GmbH

BPatG: Kloster Wettenhausen

27 W (pat) 548/14

Leitsatz:

Kloster Wettenhausen

Klöster sind für unternehmerische Tätigkeiten bekannt. Die grundsätzlich schutzfähigen Namen eines Klosters, das keine mit Schloss Neuschwanstein vergleichbare touristische Attraktion ist, weist daher im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen auf ein bestimmtes Unternehmen hin. Dies gilt auch für Dienstleistungen, die in der Klosteranlage veranstaltet werden, wenn das Areal dafür nicht allgemein zugänglich ist.

Quelle: Bundespatentgericht