Die Marken des Tages


EU-Marke: 9571449
Nizzaklasse 01, 03, 04, 06, 09, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 43
Inhaber Fédération Internationale de Football Association (FIFA)


EU-Marke: 9571498
Nizzaklasse 01, 03, 04, 06, 09, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 43
Inhaber Fédération Internationale de Football Association (FIFA)

Quelle: HABM

BPatG: Turne bis zur Urne

Mit der Unterscheidungskraft der Marke “Turne bis zur Urne” hatte sich der 24. Senat des Bundespatentgerichts unter dem Aktenzeichen 24 W (pat) 522/14 zu befassen.

Anders als die Markenstelle des DPMA wollte der Senat der Marke die Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren nicht in Gesamtheit ansprechen und ordnete die Aufhebung des Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts an.

BGH: STAYER

a) Für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Inland reicht die reine Durchfuhr im Ausland gekennzeichneter Ware durch Deutschland nicht aus. Dies gilt auch für eine international registrierte Marke.

b) Die Kennzeichnung von Exportware im Inland kann für eine rechtserhaltende Benutzung genügen. Diese setzt nicht voraus, dass es sich bei dem im Ausland ansässigen Abnehmer um ein vom Markeninhaber unabhängiges Unternehmen handelt.

c) Wird eine Marke rechtserhaltend für Waren benutzt, die unter zwei Oberbegriffe des Warenverzeichnisses fallen, ist der umfassendere Oberbegriff zu löschen.

Quelle: Bundesgerichtshof