MontagsMarken 51. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 15.12.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 204 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014069489

Nizzaklassen: 09, 28

302014074508

Nizzaklassen: 16, 18, 21

302014074509

Nizzaklassen: 16, 35, 42

302014074541

Nizzaklassem: 14, 16, 21, 25, 32, 33, 43

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

DIE BOYGROUP DES GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZES SPIELT BUSHIDO

Softwarepatente: Aktuelles aus deutscher, europäischer und US-Rechtsprechung [Vortragsfolien]

Domainrecht: Keine Kennzeichenverletzung bei später eingetragener Marke

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Serie „Die Säulen des geistigen Eigentums“ – Teil 2

Markenschutz in der EU soll verbessert werden

Gefälschte Star-Wars-Artikel können gefährlich sein

Rolls Royce

Passend zum aktuellen Erfolg der Rolls Royce Motor Cars Limited vor dem UDRP-Schiedsgericht der WIPO im Verfahren um die Domain rolls-roycemotorcars.nl, kommen hier die neusten Markenanmeldungen des Luxuskarossenproduzenten.


Markennummer 14444749
Anmeldedatum 04.08.2015
Nizzaklasse 12, 28, 35, 36, 37, 39, 41


Markennummer 14444764
Anmeldedatum 04.08.2015
Nizzaklasse 12, 28, 35, 36, 37, 39, 41

Quelle: HABM

Im Zeichen der Macht

Zum Kinostart von “THE FORCE AWAKENS” (Markennummer 13753728) einige jüngere Marken der Lucasfilm Ltd.


Markennummer 12207379
Nizzaklasse 16, 25, 28
Inhaber Lucasfilm Ltd. LLC,


Markennummer 12207411
Nizzaklasse 16, 25, 28
Inhaber Lucasfilm Ltd. LLC,


Markennummer 12207452
Nizzaklasse 16, 25, 28
Inhaber Lucasfilm Ltd. LLC,

Quelle: HABM

Siehe dazu auch den Bericht auf Steiger Legal “Star Wars: Das Erwachen der Macht im Markenregister“.

Wie meinen?

Immer wieder hört man, dass DPMA bei der Prüfung absoluter Schutzhindernisse besonders streng sei – natürlich begegnen mir trotzdem im Markenregister regelmäßig Marken über deren Unterscheidungskraft und Eintragungsfähigkeit man sicherlich trefflich streiten kann. Das ist völlig normal, schließlich entscheiden dort Menschen und Menschen beurteilen Sachverhalte, zumal wenn diese nicht exakt messbar sind, eben unterschiedlich. Aber dann gibt es noch diese Marken, die nur ein Kopfschütteln verursachen, so wie zum Beispiel


Typ 3-D
Nizzaklasse 31, 39
Rechtsstand Eingetragen
Waren & Dienstleistungen
31 Frisches Obst und Gemüse; Iand- und gartenwirtschaftliche Erzeugnisse
39 Lagerung, Verpackung und Transport von Obst und Gemüse sowie land- und gartenwirtschaftlichen Erzeugnissen

Quelle: DPMA

Oder stehe ich hier auf dem Schlauch?