Markennummer AT01468/2015
Inhaber ÖSTERREICHISCHER FUSSBALL-BUND – ÖFB
Anmeldedatum 05.08.2015
Quelle: Österreichisches Patentamt
markenrechtliches Sammelsurium
Markennummer AT01468/2015
Inhaber ÖSTERREICHISCHER FUSSBALL-BUND – ÖFB
Anmeldedatum 05.08.2015
Quelle: Österreichisches Patentamt
Vor kurzem hatte der Deutsche Fußball-Bund DFB neue Marken für die Nationalmannschaft vorgestellt.
Zwei der drei Marken, die im Februar 2015 angemeldet wurden hat der DFB im Juli zurückgenommen. Zurückgezogen wurden die Markenanmeldungen
Aktenzeichen 3020150128392
Rechtsstand Zurückgezogen / Zurückgenommen
und
Aktenzeichen 3020150128406
Rechtsstand Zurückgezogen / Zurückgenommen
Angemeldet bleibt jedoch die Wort-/Bildmarke (Aktenzeichen 3020150128414)
Quelle: DPMA
Weil wir gerade bei dem Thema sind – hier der Hinweis auf die von der WIPO veröffentlichten Daten.
NCL(10-2016): Excel list of goods and services now available
Changes to NCL(10-2015) adopted by the Committee of Experts of the Nice Union at its 25th session, held in Geneva, from April 27 to May 1, 2015.
Quelle: WIPO
Jeder, der in Deutschland oder EU-weit eine Marke anmelden will, muss früher oder später das dazugehörige Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen. Dafür sind die Nizza-Klassen wesentlich, die bei jeder Markenanmeldung angegeben werden müssen. Warum dieses Detail so wichtig ist und worauf man dabei achten muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Quelle: Legal-Patent.com
…vielseitig faszinierend wertvoll – jedenfalls, wenn man dem Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. Glauben schenkt….
Aktenzeichen 3020152164396
Anmeldedatum 14.08.2015
Nizzaklasse 35, 41, 42
Quelle: DPMA
Das Europäische Markenamt HABM hat jüngst die Rangliste der häufigsten Online-Nutzer in der Europäischen Union und in jedem Mitgliedstaat veröffentlicht. Die Daten beziehen sich auf das 2. Quartal 2015.
Was ist in den Daten enthalten?
Die Top 25-Rangliste umfasst Nutzer, die als Vertreter, einschließlich Vereinigungen, Anwälte, HABM-Fachleute und Arbeitnehmervertreter registriert sind. Ihre Nutzung unserer Online-Anwendungen muss in Bezug auf die Gesamtzahl ihrer Anmeldungen 99 % oder mehr betragen und sie müssen in einem bestimmten Quartal aktive Nutzer der E-Kommunikation sein. Anschließend werden die Nutzer abhängig vom Volumen ihrer elektronischen Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen und Widerspruchseinreichungen in eine Rangfolge gebracht.
Quelle: HABM
Das Ranking für die gesamte EU sieht wie folgt aus:
Das deutschlandweite Ranking:
Quelle: HABM