Kein Markenschutz für die Mona Lisa urteilte das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren 26 W (pat) 508/15.
Die Wort-/Bildmarke

AZ: 3020130412915
weist für alkoholische Getränke keine Unterscheidungskraft auf.
Quelle: BPatG
markenrechtliches Sammelsurium
Kein Markenschutz für die Mona Lisa urteilte das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren 26 W (pat) 508/15.
Die Wort-/Bildmarke

AZ: 3020130412915
weist für alkoholische Getränke keine Unterscheidungskraft auf.
Quelle: BPatG
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 16.03.2015. An diesem Tag wurden insgesamt 212 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302015031961

Nizzaklassen: 05, 29, 30
302015202250

Nizzaklassen: 35, 41, 42, 44
302015202315

Nizzaklassen: 35, 41, 43
302015031764

Nizzaklasse: 25
Quelle: DPMA
BGH: Keine Löschung einer Marke wegen Beeinträchtigung eines lokalen Unternehmenskennzeichens
Rechtsmissbrauch: Klagen aus UWG und Markenrecht
Bösgläubige Markenanmeldung – und das beeinträchtigte Unternehmenskennzeichen
Markenabmahnung: Attacke auf T-Shirt „Tussi ATTACK“
Marke gegen rein dekorative Verwendungsformen
BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 – I ZB 69/1 – GLÜCKSPILZ
Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:

Aktenzeichen 3020150634662
Nizzaklasse 03, 21, 25
Quelle: DPMA
Streit ums Unternehmenslogo – der Geschäftsführer eines betroffenen Unternehmens berichtet auf impulse.de.
Vorher

Aktenzeichen 3020150051861
Rechtsstand Gelöscht
Nizzaklasse 35, 41, 42
Nachher

Aktenzeichen 3020151051598
Rechtsstand Eingetragen – Widerspruch möglich
Nizzaklasse 35, 41, 42
Quelle: DPMA
Business Insider berichtet über den Markenstreit um die Erfolgsserie.
Fragt sich nur, warum dem Markeninhaber das erst jetzt auffällt?