Unter dem Titel “TOP 10 Rechtsirrtümer bei Markenanmeldungen” informiert Rechtsanwalt Niklas Plutte über die gängigsten Missverständnisse in Bezug auf Markenanmeldungen.
Sauerstoff
Ein Gläschen morgentlichen Sauerstoffs aus dem Markenregister gefällig?
Aktenzeichen 3020152158221
Nizzaklasse 33
Waren & Dienstleistungen
33 Apfelwein; Süßer Apfelwein; Trockener Apfelwein
Quelle: DPMA
DAVID BOWIE – die Marke des Tages
Quelle: USPTO
MontagsMarken 02. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 12.01.2015. An diesem Tag wurden insgesamt 223 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302015009477
Nizzaklassen: 35, 42
302015002753
Nizzaklassen: 25, 35, 41
302015009462
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 41
302015009591
Nizzaklassen: 32, 33, 43
Quelle: DPMA
Sonntagslinks
Markenverletzung auch bei Kollision mit schutzunfähigem Zeichenbestandteil (!)
BBC Three: zum Abschied gibts ein neues Logo
Markenzusatz „Germany“ irreführend für Waren aus China
Taschengeld“ ist keine eintragungsfähige Marke
Der Zusatz „24“ bei einer Domain kann Markenrechte verletzen
Der Freitagsfindling
Aus dem heutigen Markenblatt (01/2016) des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Aktenzeichen 3020152075156
Nizzaklasse 35
Waren & Dienstleistungen
35 Vermittlung von Namens- und Adressenlisten
Quelle: DPMA