Sind diese beiden Marken verwechslungsfähig?

Aktenzeichen 302010023099.1

Aktenzeichen 306418347
Mit dieser Frage musste sich das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren (AZ 25 W (pat) 62/14) befassen.
markenrechtliches Sammelsurium
Sind diese beiden Marken verwechslungsfähig?

Aktenzeichen 302010023099.1

Aktenzeichen 306418347
Mit dieser Frage musste sich das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren (AZ 25 W (pat) 62/14) befassen.
Das Markenserviceblog hat Antworten auf seinen Fragenkatalog zur Markenanmeldung “Oktoberfest” erhalten.
Bei der Recherche zum Thema “Oktoberfest” sind mir diese beiden Damen aufgefallen. Ich vermute trotz der räumlichen Distanz zwischen Dortmund und Rostock eine “familiäre” Verbindung…

Aktenzeichen 3020100730692

Aktenzeichen 3020120662161
Quelle: DPMA
P.S. Zwar sind mir die “Erzeuger” der jungen Damen nicht bekannt, die erziehungsberechtigten Markeninhaber sind jedoch grundverschieden.
Die Stadt München plant das Oktoberfest mittels Europäischer Wortmarke zu monopolisieren. Neben der Frage der Schutzfähigkeit, über die man hier abstimmen kann, ist natrürlich auch der Blick auf bereits bestehende Markenrechte interessant. Prioritätsältere Marken, auch nationale Marken aus einem der 28 EU-Mitgliedsstaaten, können der Markeneintragung einer Unionsmarke entgegenstehen. Eine kleine Übersicht zu deratigen Marken hat das Markenserviceblog zusammengestellt.
Die Münchner tz veröffentlicht einen Beitrag zur aktuellen Markenanmeldung “Oktoberfest” der Stadt München und hat auch eine Stellungnahme der Stadt zu diesem Thema bekommen.
Die aktuelle Ausgabe der Alicante News ist erschienen und auf der Webseite des EUIPO abrufbar.