EU-Marke im Sonderangebot

Beeilen Sie sich!” fordert die Kieler Kanzlei Prehm & Klare Interessenten für Europäische Markenanmeldungen auf, denn ab 23. März gelten die neuen amtlichen Gebühren für die Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt.

Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

[…] Unterm Strich wird damit die übliche Gebühr für eine EU-Unionsmarken-Anmeldung in 3 Nizzaklassen nicht mehr 900 EUR, sondern sage und schreibe 150 EUR mehr, nämlich 1.050 EUR.

Von günstigeren Anmeldegebühren profitiert nur, wer lediglich eine Nizzaklasse beansprucht. In diesem Fall beträgt die Ersparnis nach dem 23. März 50.- EUR. Tatsächlich wesentlich günstiger werden die alle zehn Jahre fälligen Verlängerungsgebühren. Diese orientieren sich zukünftig an den Anmeldegebührn.

Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – DURY Rechtsanwälte

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten von Rechtsanwalt Marcus Dury, DURY Rechtsanwälte.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2014

Frage: Wie erklären Sie sich das kräftige Wachstum im Bereich der Markenanmeldungen beim DPMA im Jahr 2014?

Antwort: Wir können hierfür keine Erklärung liefern. Ggf. steigt das Bewusstsein nationaler und internationaler Unternehmen für die Erforderlichkeit von Markenschutz in Deutschland.

Frage: Sehen Sie in der Online-Markenanmeldung des DPMA eine Konkurrenz für die markenrechtlich tätige Anwaltschaft?

Antwort: Nein, die Online-Markenanmeldung des DPMA auf der Website des DPMA sehen wir nicht als Konkurrenz. Es wird nicht ansatzweise eine Beratungsleistung erbracht. Unsere Mandanten wählen unsere Kanzlei primär wegen der qualifizierten markenrechtlichen Beratung im Hinblick auf die Anmeldestrategie und nicht als verlängerter Arm beim Ausfüllen eines Formulars.

Frage: Was würden Sie Markenanmeldern raten, die über die Online-Markenanmeldung des DPMA eine Marke anmelden?

Antwort: Weshalb sollte man den Kern des eigenen Unternehmens ohne jegliche Beratung absichern? Eine Do-It-Yourself-Anmeldung – unabhängig ob mittels des DPMA-Webservices oder auf einem anderen Weg – ist angesichts der drohenden Schäden grob fahrlässig und unprofessionell. Dies gilt jedenfalls, wenn die Anmelder sich nicht in die Materie eingearbeitet haben, keine Vorabrecherche durchgeführt haben, sondern einfach das Anmeldeformular ausfüllen.
Entsprechende Abmahnungen und einstweilige Verfügungen kann man sich sparen, wenn man eine Kanzlei mit entsprechender Erfahrung bei Markenanmeldungen einschaltet.

Frage: Halten Sie die Aufklärung des DPMA über die Risiken einer Markenanmeldung für ausreichend?

Antwort: Nein, angesichts des Risikos, dass einem Unternehmen per einstweiliger Verfügung die Geschäftstätigkeit unter einem bestimmten Zeichen auch nach Jahren noch von heute auf Morgen untersagt werden kann, sollte das DPMA noch klarer auf die Notwendigkeit von vorherigen Markenrecherchen aufklären. Ansonsten verlassen sich die Markeninhaber auf selbst eingetragene Marken, die beim ersten Angriff in sich zusammenfallen.

Frage: Die EU hat eine Reform des europäischen Markensystems auf den Weg gebracht. Bedarf Ihrer Ansicht nach auch das deutsche Markenrecht einer entsprechenden Überarbeitung?

Antwort: Die Anmeldegebühren sind recht hoch und könnten ggf. auch abgesenkt werden, ggf. auch nur, wenn man weniger als 3 Klassen anmeldet. Dies würden wir begrüßen.

Kanzleiprofil:

Das IT-Recht und der Schutz geistigen Eigentums durch Marken und sonstige Schutzrechte bilden den Fokus der Tätigkeit von DURY Rechtsanwälte. Mit 5 Anwälten und insgesamt 18 Mitarbeitern berät DURY Rechtsanwälte als Spezialkanzlei für IT-Recht und IP-Recht von Saarbrücken aus nationale und internationale Mandanten insbesondere in Fragen des Softwarevertragsrechts und der Absicherung von Waren und Dienstleistungen durch Schutzrechte. Zusammen mit der im Jahr 2013 gegründeten Tochtergesellschaft, der Website-Check GmbH, unterhält DURY Rechtsanwälte zudem ein bundesweites Partnernetzwerk von mehr als 100 Werbeagenturen, mit denen DURY in den Bereichen des Onlinerechts und Markenrechts zusammenarbeitet.

Zweigstellten von DURY sind in Trier und Zweibrücken eingerichtet. Damit ist DURY auch in Rheinland-Pfalz präsent und gehört in der Region Rheinland-Pfalz / Saarland zu den Top-Adressen im IT- und IP-Recht.

DPMA: Neue Rekordzahlen bei deutschen Marken und Patenten

Neue Rekordzahlen bei deutschen Marken und Patenten – starke Nachfrage nach Patenten aus Japan und nach eingetragenen Designs aus China

Deutsche Patent- und Markenanmeldungen erreichten im vergangenen Jahr erneut Rekordwerte. Im Jahr 2015 wurden 66 889 Patentanmeldungen (+1,4 Prozent) eingereicht. Die Zahl der Markenanmeldungen stieg auf 69 130 – ein Zuwachs um 3,8 Prozent.
„Gewerbliche Schutzrechte sind für den Schutz und die Durchsetzung geistigen Eigentums gegenüber Nachahmern und damit als Wirtschaftsfaktor in Deutschland von ausschlaggebender Bedeutung“, sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2015 in München.

Auffallend ist der starke Anstieg um jeweils rund 11 Prozent bei Patentanmeldungen aus dem Ausland und bei IR-Marken. Japanische Patentanmeldungen stiegen auf ein Allzeithoch von 6 424 und damit um mehr als 20 Prozent. Besonders groß war das Interesse aus China an eingetragenen Designs, was sich auf die Zahl der angemeldeten Designs (4 103, + 595,4 Prozent) signifikant auswirkte.
„Die große Nachfrage unserer ausländischen Anmeldekunden nach Schutzrechten beim DPMA spricht für unser weltweit hohes Ansehen. Meine Kolleginnen und Kollegen stehen für beständig hohe Qualität und guten Service. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Produkte zu verbessern und unsere Verfahren zu beschleunigen. Mit der komplett elektronischen Vorgangsbearbeitung in den Schutzrechtsverfahren für Patente, Gebrauchsmuster und Marken konnten wir die Abläufe effizienter gestalten und sind gut für die Zukunft gerüstet. Die kontinuierlich steigenden Online-Anmeldezahlen bestätigen uns in diesem Kurs.“
Mittlerweile nutzen immer mehr Kunden in sämtlichen Schutzrechtsverfahren die erweiterten Möglichkeiten, Anmeldungen und Nachreichungen sowie Rechtsmittel elektronisch einzureichen. Mit über 75 Prozent ist hier der Patentbereich führend.

Marken
69 130 nationale Marken wurden im Jahr 2015 in Deutschland neu angemeldet, 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Aufwärtstrend der letzten Jahre hat sich damit fortgesetzt. 46 484 Marken wurden 2015 ins Markenregister eingetragen, also mehr als 180 neue Marken pro Arbeitstag.

Auch im vergangenen Jahr stammten die meisten Markenanmeldungen aus Nordrhein-Westfalen (14 794). Mit 205 Anmeldungen pro 100 000 Einwohner ist Hamburg in relativen Zahlen das kreativste Bundesland. Den ersten Platz der Unternehmen und Institutionen mit den meisten Markeneintragungen belegt 2015 die Bayer Intellectual Property GmbH mit 97 Eintragungen, gefolgt von der Merck KGaA mit 84 Eintragungen und der Merz Pharma GmbH & Co. KGaA mit 71 Eintragungen.

Zum Jahresende waren beim Deutschen Patent- und Markenamt 797 223 nationale Marken eingetragen.

Insgesamt betrachtet haben die Anmeldungen von nationalen und internationalen Marken beim DPMA im zurückliegenden Jahr um 4,2 Prozent zugenommen.

Im Aufwärtstrend liegt auch die Nutzung unserer Online-Anmeldewege: 60,0 Prozent der nationalen Anmeldungen wurden 2015 elektronisch getätigt (2014: 52,5 Prozent).

Gesunde Finanzlage des Deutschen Patent- und Markenamts
Die Gebühreneinnahmen des DPMA sind 2015 erneut gestiegen, und zwar um 4,2 Prozent auf 381 Millionen Euro. Die Ausgaben betrugen 257,7 Millionen Euro (+ 1,3 Prozent). Die Beträge umfassen sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Bundespatentgerichts (BPatG) sowie die Pensionslasten von DPMA und BPatG.

Personalsituation
Ende 2015 waren an den Standorten des DPMA in München, Jena, Hauzenberg und Berlin 2 533 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim DPMA beschäftigt. Dabei war das Verhältnis von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit 1 236 Mitarbeiterinnen und 1 297 Mitarbeitern nahezu ausgeglichen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Es ist das größte Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt.
Bei den internationalen Marken (IR-Marken) ist die Nachfrage gegenüber 2014 noch deutlicher angestiegen: 4 528 Marken und damit 11,4 Prozent mehr als im Vorjahr wurden im Jahr 2015 beim DPMA angemeldet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Patent- und Markenamt