Auctionwire berichtet über die Entscheidung des U.S. Court of Appeal for the Ninth Circuit im zwei Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen eBay Inc. und Perfume Bay Inc. um die Nutzung der Domain www.perfumebay.com.
Das Gericht hat entschieden, dass die Namen eBay und Perfume Bay nicht verwechslungsfähig sind. Perfume Bay kann den eigenen Namen uneingeschränkt nutzen.
Polizei auf Mäusejagd
In Brandenburg begab sich die Polizei auf einem Weihnachtsmarkt auf die Jagd nach gefälschten Diddl-Mäusen, berichtet die BZ.
An einem Schaustellerstand wurden 358 gefälschte Diddl-Stofftiere sichergestellt.
Polo Ralph Lauren – 40 Domains auf einen Schlag
40 unterschiedliche Schreibweisen einer Marke müssen einem Domaingrabber erst mal einfalllen, um ein entsprechendes Tippfehlerdomainportfolio zu registrieren. Diese kreative Glanzleistung wurde vor dem WIPO Schiedsgericht aber nicht gewürdigt.
PRL USA Holdings, Inc. und Polo Ralph Lauren Corporation erwirkten die Übertragung der Domains.
Domaininhaber war die gerichtsbekannte Unasi Inc. aus Panama.
(Fall Nr.: D2005-1027)
PRL USA Holdings, Inc. v. Unasi Management Inc.
Fernsehsendung abgekupfert?
Markenbusiness berichtet über die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung, die derzeit von zwei New Yorker Modemacherinnen gegen Heidi Klum, NBC Universal und Walt Disney erhoben werden.
postbankaktie.de – Postbank verliert
muepe berichtet über die Entscheidung des LG Köln um die Domain postbankaktie.de.
“‘Postbankaktie’ ist ein generischer Begriff”, so der Richter. Die Postbank kann daher nicht die Benutzung dieses Wortes – auch nicht im Internet oder gar als Domain – untersagen. Im Gegenteil muss sie jede Nutzung dulden, solange ‘Postbankaktie’ nicht ausdrücklich als Marken- oder Firmenzeichen benutzt wird. Die bloße Registrierung des Schriftzugs als Internet-Domain stellt noch keine solche Benutzungshandlung dar, hieß es. Die Verwendung als Domainadresse für ein Internetforum, das die Postbankaktie als Geldanlageform kommentiere und eine Kontaktmöglichkeit für Anleger vorhalte, sei gleichfalls nicht rechtswidrig.
Quelle: de.internet.com
microsoftgames.info
Vor dem WIPO Schiedsgericht hat der Softwarekonzern Microsoft die Domain microsoftgames.info erstritten.
Ursprünglich bekannt für Betriebssysteme und Anwendungsprogramme drängt Microsoft seit einigen Jahren auch erfolgreich auf den Markt der Computerspiele.
(Fall Nr.: D2005-0827)
Microsoft Corporation v. Ping Chuan Ang