EUIPO: Jährliche Verluste von 1,3 Mrd. EUR in der EU durch gefälschte Spirituosen und Weine

Ein neuer Bericht des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) belegt, dass jedes Jahr 4,4 % der legalen Verkäufe bei Spirituosen und 2,3 % bei Wein durch gefälschte alkoholische Getränke verloren gehen. Diese Verkaufseinbußen resultieren in den Branchen Spirituosen und Wein in einem unmittelbaren Verlust von 4 800 Arbeitsplätzen in der EU, da legal tätige Hersteller weniger Menschen beschäftigen, als dies ohne die Fälschungsproblematik der Fall wäre.

Betrachtet man den Dominoeffekt von Fälschungen bei Wein und Spirituosen auf dem Markt, gehen der Wirtschaft in der EU weitere 18 500 Arbeitsplätze verloren, davon 8 600 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und 1 300 in der Lebensmittelbranche.

Die jährlichen Verluste bei den staatlichen Einnahmen infolge von Produktfälschungen in diesen Branchen, die sich in ausgebliebenen Einkommensteuern, Sozialabgaben, Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuern und Verbrauchssteuern niederschlagen, belaufen sich in der EU-28 auf schätzungsweise 1,2 Mrd. EUR.

[…] Deutschland: Den Schätzungen in dem Bericht zufolge kosten Fälschungen bei Spirituosen und Weinen die Branche in Deutschland 140 Mio. EUR pro Jahr. Weitere 65 Mio. EUR jährlich entfallen auf entgangene Verbrauchssteuern.

Quelle: EUIPO Pressemitteilung

MontagsMarken 38. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 22.09.2015. An diesem Tag wurden insgesamt 219 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302015053842

Nizzaklassen: 16, 24, 28

302015220186

Nizzaklasse: 45

302015220249

Nizzaklassen: 09, 42

302015220188

Nizzaklassen: 02, 03, 17

Quelle: DPMA

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Brangelina

Nicht nur ein erwähnenswertes Fundstück, sondern auch ein schönes Beispiel für die unterschiedliche Eintragungspraxis von DPMA und EUIPO.

Markenname BRANGELINA
Aktenzeichen 302008061104.9
Anmeldedatum 22.09.2008
Nizzaklasse 03, 25, 28, 42
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen

03.09.2009 Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„BRANGELINA = Bezeichnung für das bekannte Schauspieler – Duo Brad Pitt und Angelina Jolie, geeignet als eine positive Wirkung transportierendes Werbemittel”

Quelle: DPMA

Markenname Brangelina
Markennummer 10404481
Anmeldedatum 10.11.2011
Nizzaklasse 14, 18, 25
Rechtsstand Eingetragen

10.11.2011 Rechtsstand-Änderung zu: Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse
21.11.2011 2011/220 Heftteil A.1 – Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken
21.11.2011 Rechtsstand-Änderung zu: Anmeldung veröffentlicht
28.02.2012 Rechtsstand-Änderung zu: Eintragung veröffentlicht

Quelle: EUIPO