Einen schönen Überblick über die Meissener Markengeschichte, die seit 1720 verwendeten Kennzeichen und die seit 1948 benutzten Jahreszeichen findet sich auf der Website der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH.
11. September 2001 – Markenschutz abgelehnt
30156732
Datum Verfahrensstand: 05.02.2004
Markentext: 11. September 2001
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 41
Klassen: 03; 09; 16; 25; 41
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserien, Fernsehfilm, Fernsehspiel, Formate), Kinofilm, Online-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-Rom), Hörfunk und Druckerzeugnisse, Bild-Ton und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Tonträger, Hörfunk, Fernsehen und Film
Anmeldetag: 25.09.2001
Nicht-Schutzgrund: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
Nichtschutz Begründung: beschreibende Inhalts- und Gegenstandsangabe der Waren und Dienstleistungen; DAtumsangabe als weltweit bekannter Tag der Terroranschläge gegen die USA und Werte der zivilisierten Welt und damit Verstoß gegen guten Sitten
Zurückweisung Beschluss Erstprüfer 2
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich
Quelle: DPMA
Löschungsanträge (36/2006)
Gegen die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 36. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
305 48 762
Dual Phone
Nizzaklassen: 09, 38, 42
Quelle: DPMA
Österreich: Entscheidung zur Marke Shopping City
Über ein markenrechtliches Eigentor berichtet decker.eu im Streit um die Marke Shoppingcity in Österreich.
Porzellanstreit – darf die Fälschung zerstört werden?
Um einen gefälschten Teller der Marke Meissen streiten die Staatliche Porzellanmanufaktur Meissen und der Besitzer des gefälschten Stückes in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Die Porzellanmanufaktur will die zur Begutachtung übersandte Fälschung vernichten und wurde deshalb vom Besitzer verklagt. Die daraufhin erhobene Widerklage entschied das LG Leipzig zu ungunsten der Markeninhaberin. Der Teller sollte unversehrt bleiben.
Diese Entscheidung muss jetzt vom 14. Zivilsenat des OLG Dresden überprüft werden.
Quelle: Dresdner Neuste Nachrichten
Australien: Streit um 307
Markenbusiness berichtet über den Streit um das Kennzeichen 307 in Australien.
Holden, australische Tochterfirma von General Motors, hat im Land der Kängurus einen Namensstreit mit Peugeot provoziert. Wie die Zeitschrift Auto Motor und Sport berichtet, präsentierte Holden unter dem Label Holden Special Vehicles (HSV) kürzlich einen neuen Sportwagen, der über eine Motorleistung von 307 kW verfügt.
Um das nicht nur unter, sondern auch über der Kühlerhaube deutlich zu machen, setzte der Autobauer einen Schriftzug mit der Zahl „307“ auf den Deckel des Kofferraums. Das gefällt dem französischen Fahrzeugbauer Peugeot allerdings gar nicht, da er die Rechte an seiner weltweit geschützten Marke „307“ verletzt sieht.