BPatG: Focus Home Collection ./. FOCUS

26 W (pat) 266/03

Leitsatz:

Focus Home Collection ./. FOCUS

1. Die Bestimmung des § 26 Abs. 5 MarkenG, wonach für den Beginn der fünfjährigen Benutzungsschonfrist an die Stelle des Zeitpunkts der Eintragung der Widerspruchsmarke der Zeitpunkt des Abschlusses des gegen diese Marke gerichteten Widerspruchsverfahrens tritt, ist mit Art. 10 Abs. 1 der EU-Markenrechtsrichtlinie vereinbar.

2. „Focus Home Collection“ verwechselbar mit „FOCUS“.

Quelle: Bundespatentgericht

Älteste Marken (10)

Die ältesten Marken in der Nizzaklasse 10 (enthält u.A.: Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial) sind:

1.)
Registernummer: 58

Nizzaklasse: 10
Inhaber: F Ad Müller Söhne, Wiesbaden
Anmeldedatum: 01.10.1894

2.)
Registernummer: 1091

Nizzaklassen: 10, 17
Inhaber: Continental Aktiengesellschaft, Hannover
Anmeldedatum: 01.10.1894

Quelle: DPMA

BPatG: Wort-/Bildmarke Volks-Handy

29 W (pat) 128/05

Leitsatz:

Wort-/Bildmarke Volks-Handy

1. Beiladungsbeschlüsse zu der Frage, inwieweit der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG das Deutsche Patent- und Markenamt bei der Konkretisierung unbe-stimmter Rechtsbegriffe unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung zu einer gleichbleibenden Eintragungspraxis und einheitlichen Behandlung von gleichgelagerten Fällen bzw. von Serienmarken verpflichtet.

2. Die Markenprüferinnen und -prüfer des Deutschen Patent- und Markenamts sind in ihren Entscheidungen als Mitglieder einer Verwaltungsbehörde sachlich nicht unabhängig.

3. Die Gründe für die abweichende Beurteilung einer durch Voreintragungen begrün-deten Selbstbindung des Deutschen Patent- und Markenamts in gleichgelagerten Verfahren müssen sich aus dem Zurückweisungsbeschluss ergeben.

Quelle: Bundespatentgericht