BPatG: Teilzurückweisung

24 W (pat) 31/06

Leitsatz:

Teilzurückweisung

Die auf § 36 Abs. 4 MarkenG gestützte Zurückweisung einer Markenanmeldung wegen nicht behobener Mängel bei der Formulierung der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen darf grundsätzlich nur im Umfang des mängelbehafteten Teils des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen, nicht in vollem Umfang der Anmeldung erfolgen. Dass § 36 Abs. 4 MarkenG im Unterschied zu § 37 Abs. 5 MarkenG nicht ausdrücklich die teilweise Zurückweisung einer Anmeldung regelt, ändert daran nichts.

Quelle: Bundespatentgericht

Ergebnis der 1. IP Auction

Die erste Auktion von Patenten und Lizenzen in Europa (vgl. NZZ vom 6. 1. 07) hat zwar vergangene Woche 130 Teilnehmer nach München gelockt. Doch das Umsatzziel des Veranstalters, der IP Auctions GmbH, wurde verpasst. Dieser hatte auf Abschlüsse über mindestens 1 Mio. Euro gehofft, doch schliesslich waren es aber nur knapp halb so viele, wie Sprecher Manfred Petri sagte.

Quelle: NZZ

Löschungen (20/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens gelöscht.

607 872

Nizzaklasse: 12
Verfall (§ 49 MarkenG)

998 917
MOBIL SUPER FORMULA 1
Nizzaklasse: 04
Verfall (§ 49 MarkenG)

1 147 736
FLUTIVENT
Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 41 607
Monster Fusion
Nizzaklasse: 09
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 02 989
ADAM & Eve
Nizzaklassen: 21, 30, 33, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 16 835

Nizzaklassen: 05, 29, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 05 046
HAPPY FIRE
Nizzaklassen: 04, 06, 11
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

306 12 136

Nizzaklasse: 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA