EU Richtlinie zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie

Europäisches Parlament billigt Richtlinie – Einheitliche Strafen in ganz Europa bei Verletzungen von Marken, Handelsnamen oder Urheberrechten

Derzeit spielt das Strafrecht noch keine überragende Rolle bei der Verfolgung der Produkt- und Markenpiraterie. Doch dass soll sich ändern. Die Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums hat auf ihrem Weg durch die Instanzen eine weitere Hürde genommen. Wie vor kurzem bekannt wurde, unterstützt auch das Europäische Parlament eine entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommision.

Quelle: Markenbusiness

HABM: Recherchebericht

Neben dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Gemeinschaftsmarken) beteiligen sich derzeit die Ämter der folgenden Mitgliedsstaaten:

Benelux (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
Tschechische Republik
Dänemark
Griechenland
Spanien
Irland
Ungarn
Österreich
Polen
Portugal
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes Königreich
Litauen

Es fehlen:
Deutschland
Italien
Frankreich
Lettland
Estland
Malta
Zypern
Bulgarien
Rumänien
World Intellectual Property Organization

Quelle: HABM