Bundesverwaltungsgericht entscheidet über „Qualitätswein b.A.“

Qualitätswein oder Tischwein? Anlässlich eines Streits um die Qualitätskennzeichnung eines “Spätburgunder Rotwein” aus Rheinland-Pfalz, Jahrgangs 2003, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG ) seine bisherige Rechtsprechung für die Kennzeichnung von Weinen geändert. Das geht aus einer Mitteilung der Leipziger Richter hervor.

Quelle: Markenbusiness

BPatG: Teilzurückweisung

24 W (pat) 31/06

Leitsatz:

Teilzurückweisung

Die auf § 36 Abs. 4 MarkenG gestützte Zurückweisung einer Markenanmeldung wegen nicht behobener Mängel bei der Formulierung der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen darf grundsätzlich nur im Umfang des mängelbehafteten Teils des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen, nicht in vollem Umfang der Anmeldung erfolgen. Dass § 36 Abs. 4 MarkenG im Unterschied zu § 37 Abs. 5 MarkenG nicht ausdrücklich die teilweise Zurückweisung einer Anmeldung regelt, ändert daran nichts.

Quelle: Bundespatentgericht