DPMA: Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen.

Mit Wirkung vom 31. März 2006 ist die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 (ABl. EU Nr. L 93 vom 31. 03. 2006 S. 12; BlPMZ 2006, 203) abgelöst worden. Die neue Verordnung (EG) Nr. 510/2006 bringt für das nationale Prüfungsverfahren bei Anträgen auf gemeinschaftsweiten Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen erhebliche Änderungen mit sich. Die zugehörige Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 (ABl. EU Nr. 369 vom 23. 12. 2006 S.1; BlPMZ 2007, 142) ist am 30. Dezember 2006 in Kraft getreten und hat die beiden Verordnungen (EWG) Nr. 2037/93 und (EG) Nr.383/2004 abgelöst. Beide Verordnungen gelten in jedem Mitgliedstaat unmittelbar.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass nunmehr die Möglichkeit eines – nach der Veröffentlichung des Schutzantrags einzuleitenden – vorgeschalteten nationalen Einspruchsverfahrens eröffnet wird. Außerdem sind nunmehr sowohl die positive Entscheidung des DPMA als der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats als auch die zugrundeliegende Fassung der Spezifikation zu veröffentlichen (vgl. Artikel 5 Abs. 5, Unterabsätze 1, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006).

Ernst oder August?

Witz auf Kosten von Prinz „Ernst August“ kostet 60.000 Euro
Keine Werbung mit dem Vornamen „Ernst August“ von Hannover – OLG Hamburg schützt Namensrecht

Die Vornamen „Ernst August“ sind 60.000 Euro wert und dürfen nicht in einer Werbung für die Zigarettenmarke „Lucky Strike“ verwendet werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtds Hamburg hervor (Az: 7 U 23/95).

Quelle: Markenbusiness

WIPO: Pele Domains übertragen

Im Streit um die Domainnamen pelefutebol.com, peletv.com und pele10.com hat sich vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Glory Establishment aus Vaduz in Liechtenstein gegen den Domaininhaber FutbolMasters Ltd. aus Boca Raton in den USA durchgesetzt.

Die Glory Establishment ist Inhaberin diverser Pele Marken und von der brasilianischen Fußballlegende Edson Arantes do Nascimento, bekannt als Pele autorisiert Marken mit seinem Namen zu registrieren und zu lizenzieren.

Die Domaininhaberin konnte gegenüber dem Schiedsgericht die behauptete Registrierung der Domains auf ausdrücklichen Wunsch von Pele nicht belegen. Auch die Nutzung von zwei der Domain für ein sogenanntes Domain Parking schwächte die Argumentation der FutbolMasters Ltd.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2007-0439)
Glory Establishment v. FutbolMasters Ltd., FW, FM, Steve Leighton

Löschungsanträge (22/2007)

Gegen die nachfolgenden Marken hat das Deutsche Patent- und Markenamt in der 22. Kalenderwoche einen Löschungsantrag veröffentlicht.

302 38 646
CAREPERLS
Nizzaklassen: 01, 03, 21

305 36 797

Nizzaklassen: 03, 09, 14, 18, 25

305 59 767
Reits-AG
Nizzaklasse: 36

306 18 541
LOTTOPIXEL
Nizzaklassen: 09, 38, 41

306 36 406
No Go Area
Nizzaklassen: 25, 26, 40

306 55 984

Nizzaklassen: 16, 21

Quelle: DPMA