Düsseldorf Law School gegründet

Das Weiterbildungsangebot: Schwerpunkt Wirtschaftsrecht mit drei spezialisierten LL.M.-Programmen
Das Weiterbildungsangebot richtet sich vorwiegend, aber nicht ausschließlich, an graduierte Juristen: So werden die drei seit dem Jahr 2001 an der Juristischen Fakultät angesiedelten LL.M.-Weiterbildungsstudiengänge in die Düsseldorf Law School eingebracht: Den Spezialtitel LL.M.( Master of Laws) können bis zu 75 erfolgreiche Absolventen eines einjährigen, auch berufsbegleitend möglichen Studiums im Patent- und Markenrecht (Gewerblicher Rechtsschutz), Computer- und Telekommunikationsrecht (Informationsrecht) oder Medizinrecht erwerben. Bewerbungsfrist für die Studiengänge ist der 15. Juli 2007.

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft

OLG Hamburg: Narrenfreiheit für Forscher?

Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Az: 5 U 128/06 ) genießen Forschungseinrichtungen Narrenfreiheit, wenn es um den Gebrauch von Marken und Namen für ihre Projekte geht. Am Beispiel Inmas stellten die Hamburger Richter klar: Markenrechtliche Ansprüche scheiden aus, wenn die gewählte Projektbezeichnung im wissenschaftlichen Bereich angesiedelt ist. Die Begründung: Wissenschaft ist kein „geschäftlicher Verkehr“. Feinheiten, wie ein Blickfang des Begriffs in einer Presseerklärung, ändern hieran nichts.

Quelle: Markenbusiness