Löschungen nach Widerspruch (26/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

394 08 810
PROMED-OPEN
Nizzaklasse: 09

300 13 882

Nizzaklasse: 34

301 40 878
Risper TAD
Nizzaklasse: 05

304 35 804
RHINUX
Nizzaklasse: 05

304 42 937
FRED
Nizzaklasse: 09

305 60 309
PADANIA
Nizzaklasse: 29

306 08 994

Nizzaklasse: 43

Quelle: DPMA

Farbnamen als Marke

Die Rangfolge der Farbbezeichnungen gemessen an der Anzahl der Marken im Markenregister des DPMA, die den entsprechenden Wortbestandteil im Markentext aufweisen, stellt sich wie folgt dar:

1. Rot: 2287 Marken

2. Grün: 1209

3. Blau: 757

4. Gelb: 460

Anders sieht das Ranking bei den englischsprachigen Bezeichnungen aus:

1. Blue: 2326 Marken

2. Red: 1622

3. Green: 1202

4. Yellow: 236

Quelle: DPMA

Tiere im Markenregister (13: Köpfe von Tieren der Serie IV)

3.4.12 Köpfe von Tieren der Serie IV ohne Hörner
Anzahl der Marken: 53

Älteste Marke:
Registernummer: DT660734

Nizzaklasse: 31
Anmeldedatum: 05.09.1953

3.4.13 Köpfe von Tieren der Serie IV mit Hörnern
Anzahl der Marken:276

Älteste Marke:
Registernummer: DT2209

Nizzaklasse: 08
Anmeldedatum: 20.10.1894

Quelle: DPMA

EuG: „I“ als Marke zulässig

Der Bonner IVG Immobilien AG ist es vorerst gelungen, für den Buchstaben „I“ in zahlreichen Dienstleistungklassen ein Schutzrecht als Marke durchzusetzen. Nachdem das europäischen Markenamtes dieses Ansinnen noch abgelehnt hatte, entschied jetzt das Europäische Gericht 1. Instanz (Az: T-441/05 ), dass die Buchstabenmarke in das europäische Markenregister einzutragen sei.

Quelle: Markenbusiness

USPTO: Gebührenübersicht

Das US Patent & Trademark Office USPTO hat seine Gebührenübersicht aktualisiert.

Für eine Markenanmeldung fallen z.B. folgende Gebühren an:

Application for registration, per international class (paper filing) 375.00
Application for registration, per international class (electronic filing, TEAS application) 325.00
Application for registration, per international class (electronic filing, TEAS Plus application) 275.00

OLG Hamburg urteilt gegen Google

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied heute zu Gunsten von Giersch, der seinen Service namens “G-mail…und die Post geht richtig ab” weiterhin unter diesem Namen betreiben darf. Google hatte geklagt, weil der Internet-Konzern seinen weltweiten E-Mail-Dienst Gmail nennt. Nun darf Google diesen Namen zumindest in Deutschland nicht mehr verwenden.

Quelle: Chip