BGH: Consulente in marchi

I ZB 47/06

MarkenG § 140 Abs. 3; ZPO § 104

Ob die Kosten, die in einem Markenverletzungsverfahren für die Tätigkeit eines italienischen consulente in marchi aufgewendet worden sind, in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 3 MarkenG festgesetzt werden können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Maßgeblich ist dabei, ob der consulente in marchi in Kennzeichenstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in Italien zugelassen ist, im Wesentlichen einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt gleichgestellt werden kann.

Quelle: Bundesgerichtshof

Schweiz und China bilden Arbeitsgruppe zum Geistigen Eigentum

Anlässlich der Wirtschaftsmission von Frau Bundesrätin Doris Leuthard nach China lancierten der chinesische Handelsminister Bo Xilai und Bundesrätin Leuthard am 8. Juli 2007 in Beijing mit einer Deklaration offiziell den bilateralen schweizerisch-chinesischen Dialog zum geistigen Eigentum.

Im Rahmen dieses Dialoges sollen für die schweizerische Wirtschaft wichtige Themen in Bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums in China behandelt werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der mangelnden Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen in China liegen.

Quelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

96 bekommt 96

Die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG aus Hannover hat die Wortmarke 96 (Registernummer: 306 37 124) übernommen.

Mit Priorität vom 13.06.2006 genießt die Marke Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse 03: Parfüm, Kosmetik, Duschprodukte (Körperpflegemittel)
Klasse 25: Mützen, Caps, Schuhe, Socken
Klasse 35: Werbung, Präsentation von Waren im Internet

Die Marke wechselt jetzt bereits zum zweiten mal den Inhaber. Zuletzt befand sich das Markenrecht im Besitz der MILL ONE GmbH aus Steyerberg.

Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 33. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA

WIPO: Gebührenänderung Japan

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Japans im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung:

1. Teil:
Für eine Nizzaklass: 201.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 153.- CHF

2. Teil:
Für eine Nizzaklass: 671.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 671.- CHF

Verlängerung für eine Nizzaklasse: 1536.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 1536.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. Oktober 2007 in Kraft treten.

Quelle: WIPO