BGH: Warendurchfuhr

Markenbusiness berichtet über das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: I ZR 66/04) zur Warendurchfuhr.

Die ununterbrochene Durchfuhr von Waren, die mit einer im Inland geschützten Marke versehen sind, ist nach Meinung der Richter keine Benutzungshandlung. Diese wird aber für jede Markenverletzung vorausgesetzt. Die Folge: Eine Markenverletzung scheidet aus. Ist also eine Marke in einem Land geschützt, in einem anderen aber nicht, kann der LKW dirket hinter der Grenze geöffnet werden.

Quelle: Markenbusiness

FlickR übernommen

Die Yahoo! Inc. aus Sunnyvale hat die Wortmarke FlickR (Registernummer: 305 15 127) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 14.03.2005 Schutz in den Nizzaklassen 35, 38 und 42.
Bisheriger Markeninhaber war ein Herr Flick aus Hamburg.

Die Übernahme des Markenrechtes wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 35. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA

EM 2008 – es drohen Abmahnungen

Die Uefa versucht, durch den Markenschutz auf mehreren Bezeichnungen zur Euro 08 den eigenen zahlungskräftigen Sponsoren Exklusivität zu verschaffen. Werber entgegnen den Rechtsansprüchen der EM-Veranstalter mit kreativen Ideen, Ökonomen erarbeiten Konzepte für dieses Marketing «aus dem Hinterhalt» , und Juristen wissen, dass vieles erlaubt ist.
[…] Zur Geltung der Markenrechte sagt Euro-08-Mediensprecher Wolfgang Eichler: «Es werden keine Übertretungen toleriert.» Wenn es sich bloss um eine Nachlässigkeit handle, wolle man es aber in der Regel bei einer Abmahnung bewenden lassen.

Quelle: NZZ