BGH: Warendurchfuhr

Markenbusiness berichtet über das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: I ZR 66/04) zur Warendurchfuhr.

Die ununterbrochene Durchfuhr von Waren, die mit einer im Inland geschützten Marke versehen sind, ist nach Meinung der Richter keine Benutzungshandlung. Diese wird aber für jede Markenverletzung vorausgesetzt. Die Folge: Eine Markenverletzung scheidet aus. Ist also eine Marke in einem Land geschützt, in einem anderen aber nicht, kann der LKW dirket hinter der Grenze geöffnet werden.

Quelle: Markenbusiness

FlickR übernommen

Die Yahoo! Inc. aus Sunnyvale hat die Wortmarke FlickR (Registernummer: 305 15 127) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 14.03.2005 Schutz in den Nizzaklassen 35, 38 und 42.
Bisheriger Markeninhaber war ein Herr Flick aus Hamburg.

Die Übernahme des Markenrechtes wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 35. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA