Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 842 vom 25.09.2007:
Schlafzimmermusik
So schlafen Sie sich schlau
profilachse
Das Klimakterium schlägt zurück
ZICKENHORSCHTE – DER JÜNGSTE BAUER BRANDENBURGS
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 842 vom 25.09.2007:
Schlafzimmermusik
So schlafen Sie sich schlau
profilachse
Das Klimakterium schlägt zurück
ZICKENHORSCHTE – DER JÜNGSTE BAUER BRANDENBURGS
Quelle: Titelschutzanzeiger
pmdm hat eine sehenswerte Galerie gefälschter Marken zusammengestellt.
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 38. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
398 56 167
GALABAUMeister
Nizzaklassen: 37, 42
300 57 468

Nizzaklasse: 18
302 43 909
escapulario.com
Nizzaklassen: 14, 18, 25
303 13 107
ProWohnen
Nizzaklassen: 36, 37, 42
303 66 036
Adventstee
Nizzaklassen: 05, 30, 32
305 59 062
BUNTSTIFT
Nizzaklassen: 03, 21
305 71 893
of white Canis lupus
Nizzaklassen: 31, 35, 41
306 01 200

Nizzaklassen: 35, 42
306 27 405
PRILLWITZ
Nizzaklassen: 09, 16
306 52 887

Nizzaklassen: 16, 41, 42
307 00 776
Seligenportener Klostergold
Nizzaklassen: 32, 33
Quelle: DPMA
Die französische Supermarktkette Auchan und zwei Schuhhersteller sind in China wegen Markenrechtsverletzung verurteilt worden. Ein Gericht in Shanghai verdonnerte die drei Unternehmen zu einer Schadensersatzzahlung von insgesamt 34.000 Euro. Die Schuhfabrikanten hatten ein bekanntes, dem Basketball-Star Michael Jordan gewidmetes Sportschuhmodell der Marke Nike kopiert.
Quelle: Markenbusiness
Mitteilung Nr. 5/07 des Präsidenten des Amtes vom 12. September 2007über Änderungen bei der Praxis in Widerspruchsverfahren
Um das Widerspruchsverfahren zu straffen, hat das Amt eine Reihe von Änderungen sowohl bei der Zulässigkeitsprüfung als auch bei dem kontradiktorischen Teil des Verfahrens beschlossen. Die Hauptziele bestehen in der Vereinfachung der Zulässigkeitsprüfung, der klaren Regelung der Kostenverteilung bei der Zurücknahme eines Widerspruchs oder einer GM-Anmeldung sowie in der Reduzierung des bürokratischen Aufwands in Zusammenhang mit Anträgen auf wiederholte Verlängerung der Aussetzung.
Quelle: HABM