Gebührenfindung: Abmahnungen und die außergerichtliche Geschäftsgebühr

Soll nur der Faktor 0,8 angesetzt werden oder die typische gedeckelte Mittelgebühr von 1,3 oder können gar höhere Gebühren von beispielsweise 2,0 anfallen? In einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg (Az.: 3 U 254/06) finden sich nun einige Ausführungen, die für die Praxis der Gebührenfindung in Abmahnfällen, aber auch darüber hinaus, künftig von Bedeutung sein werden.

Quelle: Markenbusiness

Löschung nach Widerspruch (45/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 79 640

Nizzaklassen: 06, 19

301 03 577
Mitocyt
Nizzaklasse: 05

305 02 855
orthoced
Nizzaklassen: 05, 29, 30

305 05 926

Nizzaklasse: 43

305 48 858
Monovit
Nizzaklassen: 05, 31

306 20 833
Almondini’s
Nizzaklassen: 29, 30, 33

Quelle: DPMA