Löschungsanträge (45/2007)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 45. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

300 57 637
Überraschungs-Ei
Nizzaklassen: 16, 30

300 57 812
Surprise Egg
Nizzaklassen: 16, 28, 30

301 59 796
Zahnwellness
Nizzaklassen: 05, 10, 35, 39, 41, 42

304 71 374

Nizzaklassen: 11, 17

306 01 877
VIRTUALDUB
Nizzaklassen: 38, 42

307 01 436
Schutzengel
Nizzaklassen: 16, 21

307 29 024

Nizzaklassen: 25, 30, 35

Quelle: DPMA

OLG Frankfurt entscheidet gegen Lindt im Goldhasenstreit

Der fränkische Schokoladenhersteller Riegelein hat einen Rechtsstreit um goldene Schokoladen-Osterhasen gegen den Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli gewonnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass Riegelein seine «Goldhasen» weiterhin vertreiben darf. Die Schweizer hatten dies wegen der angeblichen Gefahr einer Verwechslung mit ihren eigenen Produkten untersagen lassen wollen.

Quelle: Netzeitung

HABM: Tarzanschrei

Tarzans berühmter Schrei

Wir wissen alle, dass der von dem US Romanschriftsteller Edgar Rice Burroughs geschaffene Tarzan bei den Affen einen unverwechselbaren Schrei hat – zumindest in der Filmversion der Geschichte.
Im Laufe der Jahre sind bei dem Europäischen Marken- und Geschmacksmusteramt, HABM, in Alicante, drei Anmeldungen zur Eintragung dieses, durch den US Filmstar Johnny Weissmüller berühmt gemachten Schreis als Gemeinschaftsmarke eingegangen.
Die erste Anmeldung vom Februar 2004 enthielt eine grafische Darstellung dieses Schreis. Sie wurde von den Prüfern des HABM zurückgewiesen, da sie nicht den Anforderungen einer genauen, klaren, eindeutigen, in sich abgeschlossen, leicht zugänglichen, verständlichen, dauerhaften und objektiven grafischen Darstellung von Marken entsprach. Die unabhängigen Beschwerdekammern des HABM bestätigten die Beanstandung des Prüfers durch Entscheidung vom 27. September 2007.

– Die Anmeldung, die ein Sonogramm enthielt, wurde jetzt von den Beschwerdekammern zurückgewiesen

Jedoch wurde eine zweite Anmeldung, ebenfalls vom Februar 2004, die eine musikalische Notenschrift enthielt, zur Eintragung zugelassen, da sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllte, und der „Schrei“, den sie beschreibt, wurde als unterscheidungskräftig angesehen.

– Anmeldung, die eine musikalische Notenschrift enthielt

Zusätzlich durchläuft derzeit eine dritte Anmeldung vom Mai 2006, die das Sonogramm mit einer MP3-Datei verknüpft, das Eintragungsverfahren. Sie wurde veröffentlicht, so dass interessierte Beteiligte die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie hiergegen Einwände erheben wollen oder nicht. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung in 2005 ermöglicht, durch die das Amt in die Lage versetzt wurde, Sonogramme zuzulassen, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung eine MP3-Datei eingereicht wurde.

Die Zurückweisung der ursprünglichen Anmeldung aus dem Jahr 2004 hat beachtliches Interesse bei den Medien hervorgerufen. Können Geräusche Marken sein? Die Antwort lautet eindeutig ja.
Tatsächlich hat das HABM im Laufe der letzten 10 Jahre rund 40 Hörmarken eingetragen.
Der Markenanwalt des HABM, Herr Wouter Verburg, sagt hierzu: „Wir bekommen zunehmendes Interesse in diesem Bereich – von Tarzans Schrei bis hin zum Gebrüll eines Löwen. Wenn sie die Formerfordernisse erfüllen und unterscheidungskräftig sind, können sie eingetragen werden. Wir lassen jetzt MP3-Dateien als Teil dieses Verfahrens zu, vorausgesetzt, dass sie zusammen mit dem Sonogramm eingereicht wurden. Da die Technologie sich weiterentwickelt, müssen wir uns ebenso weiterentwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung des HABM