Löschungen nach Widerspruch (47/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

395 36 108
FOCUS System
Nizzaklasse: 12

301 00 733
BIROSAN
Nizzaklassen: 03, 05

301 60 064
THERACALIN
Nizzaklassen: 01, 05, 42

303 14 800
Jurissimo
Nizzaklassen: 35, 42

303 35 522
TAMTAM
Nizzaklasse: 30

303 49 539
FOGA-SYSTEM
Nizzaklasse: 06

304 43 477

Nizzaklasse: 16

304 43 478

Nizzaklasse: 16

304 67 354
Elf Freunde
Nizzaklasse: 09

305 12 471
Welco
Nizzaklassen: 06, 14

305 59 408
A.T.T. Autoteile TURAN
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 06, 07, 09, 11, 12, 17, 20, 21, 22

305 74 087
Pappino – Spielzeug aus Pappe
Nizzaklassen: 16, 28

305 78 254
IMMORENTA
Nizzaklassen: 36, 37

Quelle: DPMA

BPatG: ROCHER-Kugel

32 W (pat) 156/04

Leitsätze:

ROCHER-Kugel

1. Die Form einer Ware ist nicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vom Schutz ausgeschlossen, wenn ihre Gestaltung zwar auf einer technischen Lehre beruht, die mit der Form angestrebte Wirkung aber nichttechnischer, z.B. haptischer Natur ist.

2. Soll eine Marke im Wege der Verkehrsdurchsetzung in das Register eingetragen werden, so bedarf es keiner besonderen Feststellung einer Benutzung der fraglichen Marke als Marke, wenn durch eine demoskopische Erhebung belegt ist, dass der Verkehr das Zeichen in ausreichendem Maße mit einem bestimmten Unternehmen verbindet.

3. Geben bei einer demoskopischen Erhebung auffällig viele Befragte an, dass sie nicht zum angesprochenen Verkehrskreis zählen (hier: 52,4% bei Pralinen), so ist eine Kontrollfrage erforderlich, um den maßgeblichen Verkehrskreis zutreffend abzugrenzen.

4. Fehler bei der Durchführung einer demoskopischen Befragung gehen (auch) im Lö-chungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse zu Lasten des Markeninhabers. Dieser hat daher nachzuweisen, dass die Marke gleichwohl zu Recht in das Register eingetragen (worden) ist.

5. Eine Warenform, die sich nur geringfügig von einer der Grundformen der Ware abhebt, kann nur bei (nahezu) einhelliger Verkehrsdurchsetzung eingetragen werden bzw. im Register verbleiben. Bei einem Zuordnungsgrad von 62% bzw. 67% ist eine solche (nahezu) einhellige Verkehrsdurchsetzung noch nicht erreicht.

Quelle: Bundespatentgericht

Russland: Medikamentenfälschung

Die russischen Behörden gehen wegen Medikamentenfälschung gegen den Arzneimittelkonzern Bryntsalov-A vor. Dem Unternehmen wird illegaler Handel sowie der Verkauf von Pharma-Plagiaten vorgeworfen. Eine vom Innenministerium eingesetzte Untersuchungskommission legte einen Bericht vor, nach dem Bryntsalov-A auf seinen Arzneimittelpackungen die Namen ausländischer Hersteller abgedruckt haben soll. Wie Forbes.com berichtet, seien mehr als 100 Marken betroffen.

Quelle: Markenbusiness