Löschungen nach Widerspruch (48/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 34 416
DEPOX
Nizzaklassen: 01, 40

302 32 388
FRUDI
Nizzaklassen: 16, 25, 28

303 62 689
Johann Sebastian Bach
Nizzaklasse: 30

304 12 657
TERRA NOVA
Nizzaklassen: 38, 41

304 58 887
Seebär
Nizzaklasse: 30

305 18 740
HARZINGER
Nizzaklassen: 30, 43

Quelle: DPMA

Marke ARCANDOR übertragen

Die ARCANDOR Aktiengesellschaft aus Essen hat die Wortmarke ARCANDOR (Registernummer: 307 11 117) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 16.02.2007 Schutz in den Nizzaklassen 35 und 36. Beansprucht werden Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte und Immobilienwesen.

Vorheriger Inhaber des Markenrechtes war ein Privatmann aus Düsseldorf.

Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 47. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA

BGH: Aspirin II

I ZR 147/04

MarkenG § 14 Abs. 2, § 24; BGB § 242 D

a) Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.

b) Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.

BGH, Urt. v. 12. Juli 2007 – I ZR 147/04 – OLG Hamburg
LG Hamburg

Quelle: Bundesgerichtshof