Aktuelle Titelschutzanzeigen

Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 855 vom 08.01.2008:

Autorität durch Autorschaft in Künsten und Wissenschaften

Wie der Westen die Freiheit des Geistes begründet und die Individualität der Menschen als ihre Würde anerkennt

Pelz-Schlampe

Gernsehclub

Backsi Backbord – das Piratenmädchen

Der Verkehrsanwalt

Quelle: Titelschutzanzeiger

Google plant “In-Bild-Suche”

Eine Fülle von Möglichkeiten könnten in Zukunft die Anwendungen bereichern, wenn Text in Bildern lesbar wird. Ein Patentantrag ist unterwegs.
Die World Intellectual World Property Organization gab nun die Publikation eines Verfahrens bekannt, dass Google-Mitarbeiter dort haben schützen lassen. So sei es nun möglich Text auch in Bildern zu analysieren und deshalb lesbar zu machen.

Quelle: ECIN

Da ergeben sich möglicherweise ganz neue Möglichkeiten für die Aufdeckung von Markenrechtsverletzungen im Internet.

Löschungsanträge (01/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der ersten Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

302 02 670

Nizzaklassen: 03, 25, 26

304 07 270
quaeldich.de
Nizzaklassen: 12, 16, 25, 39, 41

304 46 422
MATTONI
Nizzaklasse: 32

306 73 148
HUNDE-STICKYS
Nizzaklasse: 31

306 79 701

Nizzaklassen: 35, 41, 42

307 05 678
Nagelstudio Cali Nails
Nizzaklassen: 03, 44

Quelle: DPMA

USA: National Trademark Expo

The United States Patent and Trademark Office (USPTO) will host a showcase for trademarks at its Alexandria, Virginia headquarters April 10-12, 2008. The three day event is designed to engage the public’s interest and educate consumers about the vital role trademarks play in the global economy. Any company with a registered trademark may apply to exhibit.

Quelle: USPTO

via: pMdM

Champagner-Region soll erweitert werden

Zum Jahresende floß er in Strömen, schon bald soll er allerdings knapp werden. Weltweit wird so viel Champagner getrunken, dass die französischen Winzer die große Nachfrage nicht mehr bedienen können. Weil das prickelnde Luxusgetränk durch eine geografische Herkunftsbezeichnung (AOC) geschützt ist und nur dann den Namen Champagner tragen darf, wenn es in einer ganz bestimmten Region hergestellt wird, soll das Anbaugebiet nun erweitert werden.

Quelle: Markenbusiness